Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung
gegen die Löschung eines Facebooks-Kommentars erlassen und betritt
damit juristisches Neuland in Deutschland. Das Kommentar war von
Facebook unter Hinweis auf einen Verstoß gegen die
Gemeinschaftsstandards des Online-Netzwerks gelöscht worden und der
Nutzer wurde für 30 Tage gesperrt, wie seine Anwälte am 12.04.2018
erläuterten. Das LG Berlin verbot Facebook per einstweiliger
Verfügung, den Kommentar zu löschen beziehungsweise den Nutzer zu
sperren. Zuvor hatte die Funke Mediengruppe über die Entscheidung
berichtet.
Facebook kann Rechtsmittel einlegen
Facebook kommentierte den Fall zunächst nicht. Die einstweilige
Verfügung war dem Online-Netzwerk noch nicht zugestellt worden. Den
Anwälten des Nutzers von einer Hamburger Kanzlei zufolge wurde der
Beschluss am 23.03.2018 erlassen und ihnen am 06.04.2018 zugestellt. Das
Gericht gab keine Begründung an. Facebook war in dem
Verfügungsverfahren nicht gehört worden und kann Rechtsmittel gegen
die Entscheidung einlegen.
Facebook hob Sperre auf – Löschung nicht
Der Nutzer hatte einen Zeitungsartikel, in dem es unter anderem um
Äußerungen des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban zur
Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland ging, kommentiert. Er
schrieb: "Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie
doch von linken Systemmedien mit Fake-News über «Facharbeiter»,
sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt."
Den Anwälten des Nutzers zufolge hob Facebook nach einer Abmahnung
die Sperre auf, die Löschung aber nicht. Zur Begründung habe es
geheißen, eine erneute sorgfältige Überprüfung habe ergeben, "dass
die Gemeinschafsstandards korrekt angewendet worden waren und der
Inhalt daher nicht wiederhergestellt werden kann". Die
Gemeinschaftsstandards – sozusagen die Hausregeln von Facebook –
verbieten unter anderem Hassbotschaften und Gewaltaufrufe.
LG Berlin
Redaktion beck-aktuell, 12. April 2018 (dpa).