Unbeteiligter bei illegalem Autorennen auf dem Kurfürstendamm getötet
Ein zweiter Raser ist inzwischen rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Die beiden Männer waren am 01.02.2016 Ermittlungen zufolge mit bis zu 170 Kilometer pro Stunde mit ihren Wagen über den Kurfürstendamm in der City-West gerast. Der rechtskräftig verurteilte Fahrer rammte schließlich den Jeep eines Unbeteiligten, der bei für ihn grüner Ampel auf die Kreuzung gerollt war. Der Fahrer starb in seinem Wagen. Das Auto war 70 Meter weit durch die Luft geschleudert worden. Die beiden Raser wurden kaum verletzt.
BGH kippte Mordurteil
Der Fall beschäftigt die Justiz seit Jahren. Den Schuldspruch gegen einen der beiden Angeklagten bestätigte der Bundesgerichtshof. Das Mordurteil für den heute 29-Jährigen hatten die Bundesrichter zuletzt aufgehoben und eine Neuverhandlung angewiesen. Sein Wagen war nicht mit dem Jeep kollidiert. Der Bundesgerichtshof hatte einen gemeinsamen Tatentschluss und somit eine Mittäterschaft als nicht belegt gesehen.
Redaktion beck-aktuell, 2. März 2021 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BGH, Mordvorwurf bei illegalem Autorennen - Berliner Raserfall, NJW 2020, 2900 (m. Anm. Grünewald)
Steinert, Können Raser Mörder sein?, SVR 2019, 326
Bechtel, Die Raser-Fälle als Katalysator vorsatzdogmatischer Diskussion, JuS 2019, 114
Hörnle, Vorsatzfeststellung in "Raser-Fällen", NJW 2018, 1576
LG Berlin, Tötungsvorsatz bei illegalem Autorennen (Berliner "Raser-Fall"), NStZ 2017, 471
Aus dem Nachrichtenarchiv
In Berliner Raserfall wird Täter nicht mehr wegen Mordes verurteilt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 09.11.2020, becklink 2017997
LG Berlin: Raser erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 26.03.2019, becklink 2012650
BGH kippt Mordurteil für Raser, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 01.03.2018, becklink 2009215
LG Berlin verurteilt Autoraser nach tödlichem Ausgang illegalen Straßenrennens wegen Mordes, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 27.02.2017, becklink 2005887