LG Berlin: Raser erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Gut drei Jahre nach einem Autorennen in der Berliner Innenstadt mit tödlichem Ausgang für einen Unbeteiligten hat das Landgericht Berlin am 26.03.2019 die beiden Raser erneut wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslangen Gefängnisstrafen verurteilt. Die erste Verurteilung hatte der Bundesgerichtshof wegen Begründungsmängeln aufgehoben.

Unbeteiligter Rentner kam zu Tode

Die beiden Männer waren spontan mit bis zu 170 Stundenkilometern über den Ku'damm gefahren. Der jetzt 30-Jährige hatte den Jeep des unbeteiligten Rentners gerammt, dieser starb in seinem Wagen. Der Jeep war meterweit durch die Luft geschleudert worden. Die beiden Raser wurden kaum verletzt.

Richter: Raser handelten selbstverliebt und rücksichtslos

Das Gericht in der Hauptstadt sah als erwiesen an, dass die heute 30 und 27 Jahre alten Fahrer in ihren hochmotorisierten Autos den Tod eines 69-Jährigen billigend in Kauf nahmen. "Was geschah, hatte mit Fahrlässigkeit nichts zu tun", sagte der Vorsitzende Richter. “Die Angeklagten haben aus nichtigem Anlass mit dem Leben anderer Menschen gespielt.“ Die Raser seien selbstverliebt und rücksichtslos gewesen, ihre Fahrzeuge hätten sie förmlich vergöttert. Mit dem Urteil entsprach das Gericht weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

BGH ordnete wegen Begründungsmängeln Neuverhandlung an

Deutschlandweit zum ersten Mal in einem Raser-Fall hatte eine andere Strafkammer des Berliner Landgerichts gegen beide Männer im Februar 2017 lebenslange Haftstrafen wegen Mordes verhängt. Der Bundesgerichtshof fand aber den bedingten Tötungsvorsatz unzureichend begründet. Das Urteil wurde aufgehoben, eine Neuverhandlung angeordnet. Doch die Richter in der Hauptstadt kamen nun auch in dem neuen Prozess zu dem gleichen Schluss.

Beide Angeklagte zeigten Reue

In seinem Schlusswort hatte der 30-jährige Angeklagte eingeräumt, er würde "gern ungeschehen machen, was geschehen ist". Auch der jüngere Angeklagte hatte betont, er wolle sich aufrichtig entschuldigen. Seit Oktober 2017 können Teilnehmer an illegalen Autorennen durch die Neuregelung des § 315d StGB härter bestraft werden. Rückwirkend konnte die neue Regelung auf den Berliner Raser-Fall aber nicht angewandt werden. Laut Statistik ermittelte die Polizei in Berlin seit Beginn der neuen Regelung bis Ende 2018 wegen 298 illegaler Autorennen.

Redaktion beck-aktuell, 26. März 2019 (dpa).

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