Händlerentgelt eine unerlaubte Kartellabsprache?
Im Kern geht es um die Frage, ob dem bis 2014 gültigen einheitlichen Händlerentgelt für Girocard-Zahlungen eine unerlaubte Kartellabsprache zugrundelag. Unternehmen in Deutschland haben damals beim Electronic-Cash-System für jeden Zahlungsvorgang mit der Giro- oder EC-Karte ein von den Bankverbänden festgelegtes, einheitliches Entgelt an die Bank gezahlt, die die Karte ausgegeben hat. Es betrug 0,3 Prozent des jeweiligen Umsatzes, mindestens aber 8 Cent. Für Umsätze an Tankstellen galt ein verringerter Satz. Das ab 1990 eingeführte System war umstritten. Aus Sicht des Bundeskartellamtes beschränkt ein einheitliches durch die Banken festgelegtes Entgelt den Wettbewerb. Es dauerte aber bis 2014, bis die deutschen Banken das Vorgehen auf Druck des Kartellamtes aufgaben. Seither sind die Gebühren für Girocard-Zahlungen gesunken.
Gericht sieht Anzeichen für kartellrechtliche Verstöße
In der mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass das Gericht durchaus Anzeichen für kartellrechtliche Verstöße erkennt. Anwalt János Morlin ging davon aus, dass die zuständige Zivilkammer 16 Ansprüche für Schadenersatz sieht. Im Fall der Drogeriekette Rossmann könnte sich allerdings die Berechnung der Schadenhöhe als kompliziert erweisen. Dabei spielen Verjährungsfristen eine Rolle, aber auch Rückvergütungen, die seinerzeit erfolgten. Eine Rossmann-Sprecherin wollte am Montagnachmittag keine weiteren Angaben machen: "Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu laufenden Verfahren nicht näher äußern." Rossmann ist eine der größten Drogeriemarktketten und hat außer seinen deutschen Filialen zahlreiche Niederlassungen in anderen europäischen Ländern.
Banken können keinen Schaden erkennen
"Das von der deutschen Kreditwirtschaft verwendete Electronic-Cash-Verfahren war zu jedem Zeitpunkt für den Handel deutlich günstiger als kreditkartenbasierte Zahlungsverfahren", teilte ein Sprecher der Deutschen Kreditwirtschaft nach der Verhandlung mit. Die Einführung des Systems sei im Interesse des Handels und seiner Kunden gewesen. "Es ist der Klägerseite im heutigen Prozess nicht gelungen darzulegen, wo sie einen Schaden erlitten haben will", meinte der Sprecher.
Weitere Prozesse bis Ende des Jahres
Wann das Gericht seine Entscheidung trifft, war zunächst offen. Bereits heute wird die Kammer aber erneut zusammenkommen und über die nächste Klage verhandeln. Bis zum 1. Dezember sollen dann wöchentlich drei solcher Fälle beraten werden. Das Landgericht gibt mit Verweis auf den Datenschutz vor der Verhandlung die Namen der klagenden Unternehmen nicht bekannt. Am Rande des ersten Prozesses wurde aber bekannt, dass unter anderem weitere Drogerieketten und ein inzwischen insolventer Baumarkt dazu gehören.