Bewährungsstrafe wegen psychischer Beihilfe zu Brandanschlägen in Berlin

Das Landgericht Berlin hat am 01.12.2021 den 46-jährigen Cem K., der als Mitglied der Gruppierung “Revolutionäre Linke“/“Revolutionäre Aktionszellen“ an Brandanschlägen auf zwei staatliche Einrichtungen in Berlin beteiligt war, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Dem Angeklagten wurde als Bewährungsauflage aufgegeben, 360 Stunden gemeinnützige Arbeiten abzuleisten.

Angeklagter leistete “psychische Beihilfe“

Nach den Feststellungen des Gerichts war der Angeklagte ab dem Jahr 2009 Teil einer militanten, staatsfeindlichen Gruppierung, die unter den Namen "Revolutionäre Linke“ und “Revolutionäre Aktionszellen“ fungierte. Die Gruppe habe in den Jahren 2009, 2010 und 2011 vor allem in Berlin mehrere nächtliche Brandanschläge auf Gebäude der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftslebens verübt sowie vereinzelt Drohschreiben an Politiker verschickt. Dem Angeklagten war ursprünglich von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, an drei dieser Anschläge aktiv beteiligt gewesen zu sein. Eine aktive Rolle als Mittäter sei dem Angeklagten jedoch nicht nachzuweisen, sagte der Vorsitzende heute in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Die Kammer kam aber zu der Überzeugung, dass der Angeklagte in Bezug auf zwei Anschläge die Aufgabe übernommen hatte, anschließend ein Bekennerschreiben an mehrere Presseorgane zu verschicken. Die Zusicherung des Angeklagten im Vorfeld der Anschläge, ein solches Schreiben zu verschicken, wertete die Kammer als (einheitliche) psychische Beihilfe zur Brandstiftung. Ohne ein solches Bekennerschreiben wären die Aktionen der Gruppe sonst unbemerkt und damit sinnlos geblieben.

Bewährung nur weil die Tat schon lange zurückliegt

Es hätten zwar keine unmittelbaren Beweise gegen den Angeklagten vorgelegen. Allerdings hätten die Indizien, die unter anderem durch verdeckte Ermittlungsmaßnahmen gewonnen worden seien, die Kammer von der Schuld des Angeklagten hinsichtlich seiner Beihilfehandlung überzeugt, so der Vorsitzende. Bei der Strafzumessung spielte vor allem der Umstand, dass die Tat mehrere Jahre zurückliegt, eine entscheidende Rolle. Nur deshalb habe sich die Strafe in einem Bereich bewegt, in dem das Gesetz eine Aussetzung zur Bewährung zulasse. Ferner erklärte die Kammer einen Monat der Strafe als vollstreckt, weil es in den Jahren vor der Hauptverhandlung sowohl bei den beteiligten Staatsanwaltschaften als auch beim Landgericht zu rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen gekommen sei.

Redaktion beck-aktuell, 2. Dezember 2021.