Ein 28-Jähriger, der nach einem Diebstahl auf der Flucht vor der Polizei einen Unfall provoziert hat, bei dem zwei Menschen getötet wurden, muss wegen Mordes lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Berlin bejahte einen bedingten Tötungsvorsatz sowie die Mordmerkmale der Verdeckungsabsicht, der Heimtücke sowie der Begehung mittels eines gemeingefährlichen Mittels. Es verurteilte den Angeklagten zudem zu Schmerzensgeldzahlungen in Höhe von 15.000 und 10.000 Euro (Urteil vom 27.06.2019, Az.: 540 Ks 7/18).
Unfall bei Flucht vor Polizei
Nach den Feststellungen des LG hatte der Angeklagte am 06.06.2018 nach einem Diebstahl eine Polizeisperre umfahren und auf der Flucht vor der Polizei einen Unfall mit einem weiteren Pkw verursacht, nachdem er bei rot mit stark überhöhter Geschwindigkeit in einen Kreuzungsbereich eingefahren war. Bei dem Unfall wurde eine unbeteiligte 22-jährige Passantin getötet, die gerade die Fahrbahn überquert und dabei ihr Fahrrad geschoben hatte. Auch der Beifahrer des Angeklagten verstarb bei dem Unfall. Bei der Flucht wurden zudem ein Polizist und zwei Autofahrerinnen verletzt.
Richter bejaht Vorsatz
Der Vorsitzende Richter trat in der mündlichen Urteilsbegründung der Auffassung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung entgegen, die angenommen hatten, der Angeklagte habe nur fahrlässig gehandelt. Der Angeklagte habe bei diesem hohen Tempo nicht darauf vertrauen können, dass nichts passieren werde. Er habe einen "unbändigen Willen" gezeigt, zu entkommen. Das LG erkannte auf Mord in zwei rechtlich zusammenhängenden Fällen in Tateinheit mit versuchtem Mord in drei rechtlich zusammenhängenden Fällen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat bereits Revision angekündigt.
LG Berlin, Urteil vom 27.06.2019 - 27.06.2019 540 Ks 7/18
Redaktion beck-aktuell, 28. Juni 2019.
Aus der Datenbank beck-online
Bechtel, Die Raser-Fälle als Katalysator vorsatzdogmatischer Diskussion, JuS 2019, 114
Aus dem Nachrichtenarchiv
LG Berlin: Raser erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 26.03.2019, becklink 2012650
BGH bestätigt Verurteilung im Hamburger Raser-Fall wegen Mordes, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 01.03.2019, becklink 2012406
LG Hannover verurteilt 18-jährigen Raser wegen Mordes, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 08.01.2019, becklink 2011894
LG Mönchengladbach: Drei Jahre Haft für Raser nach tödlichem Unfall, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 19.12.2018, becklink 2011803