Vorerst kein Millionen-Bußgeld wegen DS-GVO-Verstößen gegen Deutsche Wohnen

Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen muss vorerst kein Millionen-Bußgeld wegen jahrelang gespeicherter Daten von Mieterinnen und Mietern bezahlen. Das Landgericht Berlin hat den Bescheid der Berliner Datenschutzbeauftragten für unwirksam erklärt, weil Angaben zu konkreten Tathandlungen fehlten. Dies teilte eine Gerichtssprecherin am 24.02.2021 mit. Die Strafkammer habe das Verfahren gegen den Dax-Konzern eingestellt.

Unternehmen sollte DS-GVO-Bußgeld in Millionenhöhe zahlen

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hatte im Herbst 2019 einen Bußgeldbescheid über 14,5 Millionen Euro gegen den größten privaten Vermieter Berlins erlassen. Dies ist bislang das höchste Bußgeld in Deutschland auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung. Sie kritisierte, dass noch immer teils Jahre alte persönliche Daten von Mietern und Mieterinnen wie Sozial- und Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge oder Informationen über ihre finanziellen Verhältnisse über das Archiv des Unternehmens eingesehen und verarbeitet werden können.

Bußgeldbescheid ist unwirksam

Die Deutsche Wohnen ist eines der größten deutschen Immobilienunternehmen. Sie hält rund 163.000 Wohnungen und Gewerbeeinheiten, knapp drei Viertel davon in Berlin. Der Konzern hatte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. Das Gericht stellte nun fest, dieser könne aufgrund gravierender Mängel nicht Grundlage des Verfahrens sein. Der Bescheid enthalte keine Angaben zu konkreten Tathandlungen eines Organs des Unternehmens und sei deshalb unwirksam. Die Datenschutzbeauftragte hat noch nicht mitgeteilt, ob sie gegen den Beschluss Beschwerde einlegen wird.

Redaktion beck-aktuell, 25. Februar 2021 (dpa).