Kalbitz mit Eilantrag gegen Rauswurf aus der AfD gescheitert

Das Landgericht Berlin hat den Eilantrag des Brandenburger Landtagsabgeordneten Andreas Kalbitz gegen die Annullierung seiner Mitgliedschaft in der AfD am 21.08.2020 abgelehnt. Damit hat die vom AfD-Bundesschiedsgericht bestätigte Annullierung weiter Bestand - zumindest so lange, bis im Hauptsacheverfahren eine Entscheidung fällt.

Bundesschiedsgericht hatte Rauswurf bestätigt

In einem ersten Verfahren hatten die Richter im Juni 2020 einem Eilantrag von Kalbitz gegen seinen Rauswurf aus der Partei durch den Bundesvorstand noch stattgegeben. Die Richter hatten damals erklärt, dass die Annullierung der Parteimitgliedschaft durch den Bundesvorstand unzulässig sei. Vielmehr sei das Parteischiedsgericht für eine Beendigung der Mitgliedschaft zuständig. Nachdem das Bundesschiedsgericht den Spruch des Bundesvorstands Ende Juli 2020 bestätigt hatte, war Kalbitz erneut vor Gericht gezogen.

Kalbitz soll Mitglied einer rechtsextremen Organisation gewesen sein

Der AfD-Bundesvorstand hatte die Mitgliedschaft von Kalbitz im Mai 2020 mit knapper Mehrheit für nichtig erklärt. Als Grund für den Beschluss gab der Vorstand an, dass Kalbitz bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben habe. Neben Thüringens Landeschef Björn Höcke gilt Kalbitz als wichtigster Vertreter der rechtsnationalen Strömung in der Partei.

Kalbitz gibt Fraktionsvorsitz nach Vorfall mit Hohloch auf

Kalbitz hatte am 18.08.2020 seinen Rückzug vom Fraktionsvorsitz im Landtag erklärt, den er eigentlich nur bis zur Entscheidung des Gerichts ruhen lassen wollte. Hintergrund ist der Krankenhausaufenthalt des Parlamentarischen Geschäftsführers Hohloch. Der junge Politiker war vergangene Woche nach eigenen Angaben mit einem Milzriss in die Klinik gekommen. Zuvor hatte ihn Kalbitz nach Angaben aus der Partei im Landtag unbeabsichtigt heftig berührt. Kalbitz selbst sprach von einem "Missgeschick".

LG Berlin, Beschluss vom 21.08.2020 - 43 O 223/20

Redaktion beck-aktuell, 21. August 2020 (dpa).