Eine Mutter und ihre fünfjährige Tochter waren auf dem Weg zur Kita, als sie in Berlin von einem Auto erfasst und lebensgefährlich verletzt wurden. Die Ampel hatte für sie Grün gezeigt. Mehr als drei Jahre später ist der Unfallverursacher, der einer Polizeikontrolle davongerast war, am 06.11.2020 in der Neuauflage des Prozesses am Landgericht Berlin zu drei Jahren und zehn Monaten Haft unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden.
BGH hob Verurteilung zu 13 Jahren Haft auf
Der 35-Jährige war vom LG Berlin in der ersten Verhandlung zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Die damaligen Richter hatten auf versuchten Mord in zwei Fällen entschieden. Das Urteil war vom Bundesgerichtshof auf die Revision des Angeklagten hin aufgehoben worden.
LG Berlin: Kein Tötungsvorsatz festzustellen
Im jetzigen Urteil heißt es, ein Tötungsvorsatz sei nicht festzustellen. Es seien "zwei schreckliche fahrlässige Körperverletzungen". Nicht auszuschließen sei, dass der Angeklagte eine für ihn rote Ampel ignorierte in der Annahme, dass keine Fußgänger kommen würden. Der Mann war ohne Führerschein, alkoholisiert und mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen und einer Polizeikontrolle davongerast.
LG Berlin, Entscheidung vom 06.11.2020
Redaktion beck-aktuell, 9. November 2020 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
BGH, Mordvorwurf bei illegalem Autorennen - Berliner Raserfall, NJW 2020, 2900 (m. Anm. Grünewald)
Steinert, Können Raser Mörder sein?, SVR 2019, 326
Bechtel, Die Raser-Fälle als Katalysator vorsatzdogmatischer Diskussion, JuS 2019, 114
Hörnle, Vorsatzfeststellung in "Raser-Fällen", NJW 2018, 1576
LG Berlin, Tötungsvorsatz bei illegalem Autorennen (Berliner "Raser-Fall"), NStZ 2017, 471
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