Der Verurteilte hatte zuvor zugegeben, ein Messer gezogen und es einem 37-Jährigen in den Bauch gerammt zu haben. Angehörige und Freunde des Opfers reagierten bei der Urteilsbegründung aufgebracht – "Das war Mord", riefen einige Zuhörer.
In dem "unglaublich banalen Streit" sei keiner der Beteiligten zu einer Deeskalation bereit gewesen, das habe den Vater eines kleinen Jungen das Leben gekostet, sagte der Vorsitzende Richter des LG Berlin I, Thomas Groß. "Keiner will nachgeben, man hört nicht zu, man hat nur die eigenen Wünsche im Auge." Entscheidend für den Fall sei eine "tödliche Melange" aus Rücksichtslosigkeit und Desinteresse an dem, was andere wollten, sowie der "wachsenden Neigung vor allem junger Männer, ein Messer dabei zu haben". Mordmerkmale habe es nicht gegeben.
Opfer hatte "nicht den Hauch einer Chance"
Der 37-Jährige habe seinen neu erworbenen Gebrauchtwagen einem Freund zeigen wollen, hieß es weiter im Urteil. Weil er mit seinem Auto im Juli 2024 in Berlin-Gesundbrunnen in zweiter Reihe vor einem freien Parkplatz gehalten und diesen dadurch blockiert habe, sei es zu einem Streit zunächst mit dem Bruder des Täters gekommen, der die Lücke für sich beanspruchte. Der spätere Täter bemerkte die Auseinandersetzung von seinem Auto aus, stieg zusammen mit seinem Vater, der als Beifahrer mit bei ihm Auto saß, aus und mischte sich ein.
"Der Ton wird unangemessen laut, es wird handgreiflicher", so der Richter weiter. Der Angeklagte sei mit einem Messer mit einer Klinge von 11,9 Zentimetern bewaffnet gewesen. Groß sagte, er habe große Zweifel an "winzig kleinen" Messerverbotszonen in Berlin, wenn ein Messer mit einer solchen Klingenlänge außerhalb der Verbotszonen erlaubt sein solle. "Kein Mensch braucht so ein Messer." So ein Messer erhöhe die Bereitschaft, Gewalt eskalieren zu lassen. Für den 37-Jährigen aus Kamerun kam jede Hilfe zu spät – "er hatte nicht den Hauch einer Chance".
Verteidiger: Aus Angst um seinen Vater zugestochen
Der 30-jährige Deutsche, der als Bauleiter in der Firma seines Bruders arbeitete, hatte gestanden und erklärt, er habe aus Angst um seinen Vater und aus Panik zugestochen. Die Verteidiger sagten, er habe in einer Überforderungssituation "eine falsche Entscheidung getroffen – mit furchtbaren Folgen". Die Tat passe nicht zur Persönlichkeit des Mannes, der keine Vorstrafen habe. Der Streit habe sich "hochgeschaukelt, weil keiner das Gefühl des Zurückweichens haben wollte".
Die Mutter des Opfers, seine Schwester sowie sein vier Jahre alter Sohn sind im Verfahren als Nebenkläger beteiligt – der Junge wird durch seine Mutter vertreten. Die Lebensgefährtin des 37-Jährigen sagte als Zeugin im Prozess, ihr Partner sei beliebt gewesen – "jeder hat ihn geliebt". Den Kleintransporter habe er wegen der Kinder gekauft. "Vier Jahre lang hat er dafür gearbeitet", schilderte die Frau. Die Mutter des Getöteten brach nach dem Urteil weinend zusammen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sechs Jahren und acht Monaten gefordert. Die Verteidiger plädierten auf eine Strafe von nicht mehr als fünfeinhalb Jahren. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung werteten die Tat des nicht vorbestraften Mannes, der an die Familie des Getöteten bereits 15.000 Euro gezahlt habe, als einen minderschweren Fall. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.