Hohe Haftstrafen wegen betrügerischer Übernahme Berliner Mietshauses

Vier Männer, die sich mit einem notariell beurkundeten fingierten Kaufvertrag das Eigentum an einem schuldenfreien Grundstück in Berlin erschlichen haben, müssen dafür jeweils mehrere Jahre in Haft. Das Landgericht Berlin sprach die Angeklagten der Urkundenfälschung, des Betruges und der mittelbaren Falschbeurkundung schuldig.

Grundstücksverkauf fingiert und beurkunden lassen

Das Urteil gegen die beiden Angeklagten Rabih und Mohamad A. C. lautet nach einer Verständigung auf eine Freiheitsstrafe von jeweils vier Jahren und zehn Monaten. Der Angeklagte Rainer G. wurde zu sechs Jahren und neun Monaten und der mitangeklagte Rechtsanwalt Stefan G. zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des LG haben die vier Angeklagten einem gemeinsamen komplexen Tatplan folgend im Jahr 2019 durch Einreichung gefälschter Verkaufsunterlagen die Übertragung eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks in Berlin-Friedrichshain erwirkt, um dieses anschließend gewinnbringend weiterzuverkaufen oder sonstigen finanziellen Nutzen daraus zu ziehen. Zunächst hätten sie sich gezielt eine schuldenfreie Immobilie ausgesucht, die einem älteren, nicht in Berlin lebenden Ehepaar gehört habe. Anschließend hätten sie eine GmbH mit dem Namen des Grundstücks gegründet, einen Kaufvertrag aufgesetzt und den angeblichen Verkauf des Grundstücks notariell beurkunden lassen.

Notar und Grundbuchbeamte ließen sich täuschen

Einer der Angeklagten, der Rechtsanwalt Stefan G., sei dabei zunächst als angeblicher Vertreter der Eigentümer aufgetreten, obwohl er keine Vollmacht gehabt habe. Vielmehr hätten die Eigentümer keinerlei Verkaufsabsichten gehabt und seien völlig ahnungslos gewesen. Zu einem späteren Zeitpunkt hätten sich dann zwei unbekannte, eigens angeworbene Strohpersonen mit gefälschten Personalausweisen gegenüber einem weiteren Notar als die angeblich verkaufswilligen Eigentümer ausgegeben. Mit den inhaltlich falschen, aber notariell beurkundeten Kaufunterlagen hätten die Angeklagten schließlich die Grundbuchbeamten getäuscht, die im Grundbuch den vermeintlichen Verkauf eingetragen hätten. Die ursprünglichen Eigentümer seien erst durch die Mitteilung einer Versicherung auf den Eigentumsverlust aufmerksam geworden.

Großer Schaden bei ursprünglichen Eigentümern

Den ursprünglichen Eigentümern sei durch den Verlust ihrer Rechte an dem Grundstück ein Schaden von mindestens sechs Millionen Euro entstanden. Dies entspreche der Höhe des Verkehrswertes des Grundstücks, erklärte der Vorsitzende der Kammer in der mündlichen Urteilsbegründung. Erst im Zuge eines kostspieligen zivilen Rechtsstreits seien die ursprünglichen Eigentümer im April 2021 wieder als solche im Grundbuch eingetragen worden. Strafschärfend sei in diesem Fall nicht nur zu berücksichtigen gewesen, dass hier ein Vermögensverlust großen Ausmaßes eingetreten sei. Vielmehr habe es sich auch um einen Angriff auf bedeutende Werte des Rechtssystems gehandelt, nämlich das Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Notariats und des Grundbuchs, so der Vorsitzende weiter.

Nur einer der Angeklagten bleibt in Untersuchungshaft

Die beiden Angeklagten Rabih und Mohamad A. C. seien mit der Urteilsverkündung gegen Auflagen vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont worden, so das LG. Der Angeklagte Rainer G. verbleibe dagegen wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Der Angeklagte Stefan G. befinde sich weiter auf freiem Fuß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit der Revision angefochten werden. Die schriftlichen Urteilsgründe werden laut Gericht erst in einigen Wochen vorliegen.

Redaktion beck-aktuell, 15. November 2021.