Weil sie in zwei Fällen öffentlich behauptet hat, dass es den Holocaust nicht gegeben habe, muss die 93-jährige Ursula Haverbeck trotz ihres hohen Alters für ein Jahr in Haft. Zu einer entsprechenden Gesamtfreiheitsstrafe verurteilte sie das Landgericht Berlin in der Berufung. Es sah den Tatbestand der Volksverhetzung als verwirklicht an. Eine Bewährung schoss das Gericht mangels Haltungsänderung der Angeklagten aus.
Äußerung bei Vortragsveranstaltung und in Interview
Die Witwe aus Nordrhein-Westfalen hatte in dem einen Fall am 30.01.2016 vor zahlreichen Zuhörern im Rahmen einer öffentlichen Vortragsveranstaltung und in dem anderen Fall in einem 2018 veröffentlichten Interview behauptet, dass es den Holocaust nicht gegeben habe. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hatte Haverbeck deswegen zu sechs Monaten und zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Hiergegen legte die Angeklagte jeweils Berufung ein.
Mangels Einsicht oder Haltungsänderung keine Bewährung
Das LG Berlin hat die beiden Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung miteinander verbunden und kam nach Abwägung aller für und gegen die Angeklagte sprechenden Gesichtspunkte zu dem Ergebnis, dass eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr tat- und schuldangemessen ist. Die Vollstreckung der Strafe habe trotz des hohen Alters der inzwischen 93-Jährigen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können, weil sie auch in der Berufungshauptverhandlung keinerlei Einsicht oder Haltungsänderung gezeigt habe, so die Vorsitzende in ihrer mündlichen Urteilsbegründung.
Angeklagte kann noch Revision einlegen
Haverbeck war nur wenige Tage vor der zweiten Verurteilung in Berlin aus dem Gefängnis in Bielefeld entlassen worden. Sie hatte dort seit Mai 2018 eine Strafe von insgesamt zweieinhalb Jahren Haft voll verbüßt. Das Urteil des LG ist noch nicht rechtskräftig. Die 93-Jährige, deren Anwalt Freispruch verlangte, kann Revision einlegen. Dann müsste sich das Kammergericht mit dem Fall befassen.
LG Berlin, Urteil vom 01.04.2022 - 01.04.2022 560 Ns 9/18
Redaktion beck-aktuell, Britta Weichlein, beck-aktuell-Redaktion, 4. April 2022 (ergänzt durch Material der dpa).
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