Haft- und Bewährungsstrafen nach tödlicher "Kur zur Teufelsaustreibung"

Nach dem Tod einer 22-Jährigen durch eine "Salzwasserkur zur Teufelsaustreibung" sind drei Familienmitglieder und ein angeblicher Heiler verurteilt worden. Gegen den Ehemann des Opfers verhängte das Berliner Landgericht gestern drei Jahre und acht Monate Gefängnis. Der 36-Jährige und seine mitangeklagten Eltern wurden der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Wegen Kinderlosigkeit war der Frau eine Woche lang Salzwasser verabreicht worden.

Haft und Bewährung für Schwiegereltern und Helfer

Die 57-jährige Schwiegermutter der Verstorbenen soll für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Ihr 59-jähriger Mann erhielt zwei Jahre Haft auf Bewährung. Im Fall des 50-jährigen "Hodschas", des angeblichen Heilers, entschied das Gericht auf fahrlässige Tötung und verhängte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Zudem wurde ihm die Zahlung von 1.500 Euro auferlegt.

Trotz schlechter werdenden Gesundheitszustand mit Salzkur weitergemacht

Die drei aus dem Libanon stammenden Familienmitglieder hätten im November 2015 beschlossen, die 22-Jährige wegen Kinderlosigkeit einer religiösen Behandlung zu unterziehen, urteilte das Gericht. Auf Rat des angeklagten Hodschas seien ihr über eine Woche hinweg täglich eineinhalb Liter mit Kochsalz angereichertes Wasser verabreicht worden. Bereits nach dem ersten Tag sei die junge Frau erheblich geschwächt gewesen, so das Gericht. Ihr Ehemann und ihre Schwiegereltern hätten erkannt, dass es ihr von Tag zu Tag schlechter ging. "Sie hörten aber nicht auf", hieß es weiter im Urteil. Die anfängliche Einwilligung der 22-Jährigen, bei der Salzwasserkurz mitzumachen, habe es bereits am zweiten Tag nicht mehr gegeben.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Gegen Ende des achtmonatigen Prozesses hatten die Angeklagten Geständnisse abgelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte Strafen von bis zu fünf Jahren Haft gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Bewährungsstrafen beziehungsweise Freispruch für den Hodscha. Die Angeklagten - die drei Männer mit deutscher Staatsbürgerschaft, die der 57-jährigen Frau ist nach ihren Angaben ungeklärt - befanden sich nicht in U-Haft und bleiben zunächst weiter frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Redaktion beck-aktuell, 31. August 2021 (dpa).

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