Google darf Hotels nicht mit eigener Sterne-Klassifizierung bewerben
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Google darf in seinen "Local Listings" in Deutschland liegende Hotels nicht länger mit der Angabe "X-Sterne-Hotel" anzeigen, wenn das jeweilige Hotel über keine aktuell gültige Zertifizierung nach Maßgabe des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga verfügt. Dies hat das Landgericht Berlin mit Anerkenntnisurteil vom 08.07.2020 auf eine Klage der Wettbewerbszentrale entschieden.

Sterne sind an Mindeststandards gebunden

Die Ansprüche für Sterne-Hotels sind hoch: Selbst bei einem Stern muss die Unterkunft wenigstens 46 Mindeststandards erfüllen - etwa einen Fernseher auf dem Zimmer anbieten sowie einen Weckdienst. Sauberkeit und das tägliche Bettenmachen sind eine Selbstverständlichkeit auch in der untersten Kategorie der Deutschen Hotelklassifizierung des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, der die Einstufungen vornimmt. Knapp 8.000 Hotels nehmen in Deutschland an dem freiwilligen Bewertungssystem teil und damit fast 40% aller hierzulande registrierten Herbergen. Alle drei Jahre überprüft der Verband, ob sie noch den Ansprüchen ihrer Sterne-Klassifizierung entsprechen.

Klage der Wettbewerbszentrale

Es verwundert daher kaum, dass die Hüter der Sterne empfindlich reagieren, wenn andere das Bewertungssystem kopieren wollen - oder Häuser gar mit Sternen werben, die ihnen offiziell gar nicht zustehen. Das bekam nun auch Google zu spüren. Das Landgericht Berlin verbietet es dem Internetriesen, Unterkünfte bei Suchergebnissen als Sterne-Hotels zu bezeichnen, solange diese nicht offiziell vom Dehoga als solche ausgezeichnet wurden. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg. Im Rahmen des Rechtsstreits vor dem LG Berlin habe die Google LLC, Mountain View (USA) dann ein Anerkenntnis erklärt, woraufhin das Gericht den Suchmaschinenbetreiber zur Unterlassung der unzulässigen Werbedarstellung verurteilt habe.

Sterne-Einstufung bei Google nicht nachvollziehbar

Google hatte bei der Anzeige von Suchergebnissen von Hotels immer wieder Gaststätten mit Hinweisen wie "3-Sterne-Hotel" oder "4-Sterne-Hotel" versehen. Die Wettbewerbszentrale hatte dies als "irreführend" kritisiert, weil viele der Unterkünfte "nicht über eine gültige Hotelklassifizierung" verfügten. "Google speiste seine Sterneangaben aus für den Nutzer nicht nachvollziehbaren Quellen und erklärte auch nicht-klassifizierte Hotels zu Sterne-Hotels", hieß es vonseiten der Wettbewerbszentrale. Nicht zu verwechseln sind diese nun verbotenen Hinweise von Google mit den dort ebenfalls über Sterne angezeigten Bewertungen und Rezensionen von Nutzern. Diese bleiben von der Entscheidung des Gerichts unberührt. 

Urteil ist "Durchbruch für mehr Transparenz"

"Dies ist ein Durchbruch für mehr Transparenz und Sicherheit bei der Darstellung von Hotelangeboten auf der mit Abstand wichtigsten Suchplattform für Hotels im Internet", bewertete Markus Luthe, Geschäftsführer der Dehoga-Tochter Deutsche Hotelklassifizierung, am Montag die Entscheidung des Gerichts. Das Sterne-System gibt es nicht nur in Deutschland. Auch in anderen europäischen Ländern haben sich Hotelverbände angeschlossen, darunter die Niederlande, Österreich, Schweden, Griechenland, Liechtenstein und seit drei Jahren auch Slowenien. Der Kriterienkatalog ist dabei stets derselbe.

Tricksereien mit Sternen nicht ungewöhnlich

Immer wieder kommt es dabei zu Mogeleien und Tricksereien. Häufig geht es um Häuser, die auf ihren Webseiten unrechtmäßig mit drei oder vier Sternen werben. Nach Einschätzung der Dehoga spielt dabei häufig Unkenntnis eine Rolle. Vielen Hoteliers scheine nicht klar gewesen zu sein, dass eine eigenmächtige Vergabe von Sternen wettbewerbsrechtlich nicht zulässig sei, hieß es vom Verband bereits vor einigen Jahren. Manchmal sorge auch ein Betreiberwechsel für Verzögerungen. Hinzu kommen Grenzfälle, zum Beispiel Sterne im Familienwappen der Hoteleigentümer.

LG Berlin, Urteil vom 08.07.2020 - 101 O 3/19

Redaktion beck-aktuell, 20. Juli 2020 (ergänzt durch Material der dpa).