Freisprüche in Untreue-Prozess um Kunstsammler-Vermögen

Zwei Rechtsanwälte und die langjährige Lebensgefährtin des verstorbenen Kunstsammlers und Mäzens Erich Marx sind freigesprochen worden. Der Vorwurf der Untreue in Millionenhöhe zum Nachteil des Sammlers habe sich nicht bestätigt, so das Landgericht Berlin mit Urteil 16.03.2022. "Sie sind unschuldig", sagte der Vorsitzende Richter nach fast fünfmonatigem Prozess. 

Vorwurf: Untreue in Millionenhöhe

Den beiden Juristen und der 54-jährigen Frau war vorgeworfen worden, 2018 als Geschäftsführer beziehungsweise faktische Geschäftsführer einer GmbH agiert zu haben. Ohne Zustimmung des betagten Unternehmers hätten sie dessen Aktienanteile auf eine der Frau gehörende gemeinnützige Gesellschaft transferiert und mehr als 22 Millionen Euro veruntreut. Dieser Vorwurf habe sich jedoch nicht bestätigt, so das LG. Ein Anwalt der Frau hatte zu Prozessbeginn erklärt, bei der Firma mit Sitz in Polen habe es sich um ein Unternehmen gehandelt, das seine Mandantin und der Kunstsammler gemeinsam aufgebaut hätten.

Freisprüche auf ganzer Linie

Der Freispruch füge sich ein in die Reihe von Verfahrenseinstellungen durch die Berliner Staatsanwaltschaft, teilt die Kanzlei Krause & Kollegen mit, die die Verteidigung übernommen hatte. So seien bereits vor Beginn der nun beendeten Hauptverhandlung von den Nachkommen erhobene Vorwürfe niedergeschlagen worden. Während der seit Oktober 2021 geführten Verhandlung habe die Staatsanwaltschaft sodann die letzten weiteren Vorwürfe, die Gegenstand eines anderen Verfahrens gewesen seien, mangels Tatverdachts eingestellt.

LG Berlin, Urteil vom 16.03.2022 - 16.03.2022 536 KLs 5/21

Redaktion beck-aktuell, 18. März 2022 (ergänzt durch Material der dpa).