Nach dem gewaltsamen Tod eines Hertha-Fans ist ein Mann aus Rostock gestern vom Landgericht Berlin wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zudem muss der 25-Jährige 10.000 Euro an die Hinterbliebenen zahlen. Der Angeklagte hatte zugegeben, den 55-Jährigen im Mai 2022 nach dem Fußball-Relegationsspiel zwischen Hertha BSC und dem Hamburger SV im Berliner Olympiastadion mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Allerdings sei er zuvor provoziert und attackiert worden.
Verteidigung: "Klassischer Fall von Notwehr"
Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Es sei ein "klassischer Fall von Notwehr". Der Berliner Familienvater war laut Ermittlungen ungebremst zu Boden gefallen und mit dem Hinterkopf auf dem Asphalt aufgeschlagen. Er erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und starb wenige Tage später in einem Krankenhaus.
Staatsanwaltschaft geht von gezieltem Schlag aus
Der Staatsanwalt hatte vier Jahre Haft verlangt. Der Angeklagte habe dem 55-Jährigen nach einem kurzen verbalen Streit eine Lektion erteilen wollen, sagte er in seinem Plädoyer. Er habe "ständig nachgesetzt, als die Angelegenheit schon geklärt schien". Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte es sich um einen gezielten Schlag. Das Opfer habe dafür keinen Anlass gegeben. Nach einem Gutachten war der 25-Jährige zur Tatzeit vermindert schuldfähig wegen seines Alkohol- und Kokainkonsums.
LG Berlin, Urteil vom 21.03.2023
Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 22. März 2023 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BGH, Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung – Erkenntnishorizont des Angegriffenen, NJW 2023, 166
LG Essen, Beleidigung, Art und Weise, Würgegriff, Gewalteinwirkung, Bewusstlosigkeit, Faustschläge, Hemmschwelle, Tötungsdelikt, hohe Lebensgefahr, Persönlichkeitsstörung, BeckRS 2016, 8854
Kudlich, An den Grenzen der Notwehr, JA 2014, 587