Bewährungsstrafe für Berlinerin nach antisemitischen Postings

Eine Berlinerin verbreitete über Social Media antisemitische und volksverhetzende Äußerungen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt. Unter anderem rief sie dazu auf, "Neukölln in Gaza umzuwandeln". Das LG Berlin I hat die Frau am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen der Staatsschutzkammer hatte die 27-Jährige bereits am 8. August 2022 über ihren Social Media Account ein Bild gepostet, auf dem eine Gruppe von Menschen zu sehen ist, von denen eine die Flagge des Staates Israel schwenkt. Dazu kommentierte sie, dass ein Selbstmordattentat "lobenswert" sei. Am 7. Oktober 2023 habe sie das Bild eines getöteten israelischen Soldaten veröffentlicht, der in einer Blutlache liegt, wobei eine andere Person einen beschuhten Fuß auf den Kopf des am Boden Liegenden stellt. Hierbei habe sie zumindest billigend in Kauf genommen, dass es sich um Propagandamaterial der verbotenen Terrororganisation Hamas gehandelt habe, so die Vorsitzende der Kammer in ihrer Urteilsbegründung.

Am 18. Oktober 2023 habe die Berlinerin darüber hinaus auf ihrem Account dazu aufgerufen, "Neukölln in Gaza umzuwandeln" und "alles anzuzünden und zu plündern". Tatsächlich sei es in Neukölln zu schweren Ausschreitungen und Brandstiftungen gekommen, wobei mehrere Polizeibeamte verletzt worden seien. Die Frau habe am folgenden Tag Videos der Ereignisse gepostet, um die begangenen Straftaten gutzuheißen, so die Vorsitzende gestern weiter.

Das LG Berlin I verurteilte die 27-jährige Frau wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten in zwei Fällen, davon in einem in Tateinheit mit Volksverhetzung, sowie wegen Billigung von Straftaten in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Volksverhetzung und mit Verbreiten von Propagandamitteln terroristischer Organisationen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Im Rahmen einer Bewährungsauflage hat die Kammer die Berlinerin unter anderem verpflichtet, 600 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen. Ferner muss sie an einem Demokratietraining beim Violence Prevention Network teilnehmen (Urteil vom 20.06.2023 –  502 KLs 2/24).

Die Frau, die muslimischen Glaubens ist, hatte das Absetzen der Posts in der Hauptverhandlung eingeräumt, eine antisemitische Einstellung aber unter Verweis auf jüdische Vorfahren ihres Lebensgefährten verneint. Die Kammer kam indes zu dem Ergebnis, dass in den Taten der Angeklagten eine antisemitische Gesinnung zum Ausdruck gekommen sei und hat dies im Rahmen der Strafzumessung als strafschärfend im Sinne des § 46 Abs. 3 StGB gewertet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

LG Berlin I, Urteil vom 20.06.2024 - 502 KLs 2/24

Redaktion beck-aktuell, ew, 21. Juni 2024.