LG Berlin bestätigt Entzug der AfD-Parteimitgliedschaft von Kalbitz

Das Landgericht Berlin hat heute eine Klage des Brandenburger Landtagsabgeordneten Andreas Kalbitz gegen die AfD abgewiesen, die seine Parteimitgliedschaft vor knapp zwei Jahren für nichtig erklärt hatte. Die AfD habe dessen Aufnahmeantrag wegen Verschweigens einer Mitgliedschaft bei den Republikanern wirksam angefochten, sodass keine Parteimitgliedschaft bestehe, so das LG.

Mitgliedschaft bei Republikanern verschwiegen

Zur Begründung erklärte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Luhm Schier zuvor in einer Erörterung, dass Kalbitz in seinem Antrag auf Aufnahme in die AfD seine einjährige Mitgliedschaft bei den Republikanern in Bayern verschwiegen habe. Daher sei die
Zustimmungserklärung zur Mitgliedschaft wegen arglistiger Täuschung rechtmäßig anfechtbar. Wegen der weiteren Einzelheiten müssen die schriftlichen Urteilsgründe in der Sache (Az.: 43 O 306/20) abgewartet werden, die noch nicht vorliegen.

Bundesschiedsgericht hatte Bundesvorstand bestätigt

Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte wie zuvor der Bundesvorstand die Parteimitgliedschaft von Kalbitz im Sommer 2020 für nichtig erklärt. Ihm wurde vorgeworfen, bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben zu haben.

LG Berlin, Urteil vom 22.04.2022 - 43 O 306/20

Redaktion beck-aktuell, 22. April 2022.