AfD soll Bundesgeschäftsstelle räumen: Streit vor Gericht

Die Wahlparty nach den Bundestagswahlen könnte weitreichende Folgen für die AfD haben. Laut Vermieter hätte sie um Erlaubnis fragen müssen. Nun streitet man vor Gericht.

Die AfD soll ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Reinickendorf räumen. Die Eigentümerfirma des Gebäudes hat eine entsprechende Räumungsklage beim Berliner LG eingereicht, wie eine Sprecherin mitteilte.

Die AfD bestätigte die Klage. Man werde jetzt fristgerecht darauf antworten, teilte ein Sprecher mit. Dabei will die Partei den Angaben zufolge erklären, dass sie für eine Streitbeilegung durch einen Güterichter, also eine Mediation, bereitsteht. Dies habe das LG Berlin II empfohlen, da es für den Kläger keine Erfolgsaussichten sehe. Eine Klageerwiderung sei bislang noch nicht bei Gericht eingegangen.

Mit Wahlparty gegen Vorgaben verstoßen?

Hintergrund des Streits ist die AfD-Wahlparty nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes. Der Vermieter hatte der Partei nach deren Angaben und wie aus der Mitteilung des Gerichts hervorgeht, fristlos gekündigt. Sie habe bei der Feier die Fassade des Gebäudes unter anderem mit dem Parteilogo bestrahlt. Andere Mieter seien nicht mehr ins Haus gekommen, weil der Zugang stundenlang von der Polizei gesperrt worden sei.

Damit hat die AfD aus Sicht des Klägers gegen Vorgaben verstoßen. Die Partei habe weder die Hofflächen noch die Außenfassade gemietet, noch eine Erlaubnis des Vermieters für die Feier eingeholt.

Die AfD weist die Vorwürfe zurück. "Wir werden uns mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diese Klage zur Wehr setzen", sagte Bundesschatzmeister Carsten Hütter Zeit Online. Die Partei habe in dem Gebäude mehrere Mietverträge, diese schließen demnach auch Außenflächen ein. Die Verträge laufen den Angaben zufolge bis 2027. "Wir gehen davon aus, dass wir die Mietverträge für unsere Bundesgeschäftsstelle bis zum Auslaufen der Verträge erfüllen werden", sagte Hütter weiter.

Noch kein Termin für Verhandlung

Nach Angaben der Gerichtssprecherin wurde die Klage der Partei am 20. Mai zugestellt. Die AfD habe nun bis etwa Ende Juni Zeit für eine Stellungnahme. Sie könne aber auch eine Verlängerung der Frist beantragen, so die Sprecherin. Es ist davon auszugehen, dass das Gericht eine mündliche Verhandlung in dem Streit anberaumen wird. Wann das sein wird, ist derzeit aber völlig offen.

LG Berlin II - 3 O 151/25

Redaktion beck-aktuell, cil, 28. Mai 2025 (dpa).

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