Das sagte eine Sprecherin des LG Berlin auf Anfrage. Zahlungen, die die Stiftung ihrerseits von dem Unternehmen forderte, seien indes laut Urteil verjährt. Zuvor hatte der "Spiegel" berichtet. Der Streit hat sich über viele Jahre hingezogen. Die Stiftung hatte die Firma zwischen 2016 und 2017 mehrfach beauftragt, ihr später aber gekündigt – und Rechnungen nicht vollständig gezahlt.
Das berühmte Pergamonmuseum wird seit 2013 saniert. Dadurch kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Schließungen. Seit einem Jahr ist es komplett geschlossen. Erst 2037 soll das Haus, das zu den beliebtesten deutschen Museen gehört, wieder vollständig geöffnet sein. Die Gesamtkosten der umfangreichen Arbeiten könnten bei 1,5 Milliarden Euro landen.
Gericht: Forderungen der Stiftung verjährt
Im März 2022 klagte das Bauunternehmen. Nach einer ersten Entscheidung in dem Verfahren im April 2023 hat die Stiftung nach Gerichtsangaben mit einer Widerklage mehr als eine Million Euro gefordert, weil ihr durch angeblich mangelhafte Arbeit Mehrkosten entstanden seien. Diese Ansprüche machte die Stiftung laut Urteil jedoch zu spät geltend. Ob sie überhaupt berechtigt waren, hat das LG laut Sprecherin nicht mehr geprüft.
Das Urteil vom 25. Oktober (Az.: 22 O 79/22) ist nicht rechtskräftig. Es ist eine Berufung vor dem KG möglich, wie die Sprecherin sagte. Es werde derzeit geprüft, ob diese Möglichkeit genutzt werde, teilte das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung auf Anfrage mit. Die Behörde führt die Sanierung im Auftrag der Stiftung durch.
Nach Angaben des Bundesamtes sind derzeit beim LG Berlin drei weitere Klagen gegen das Bauunternehmen anhängig. Nach Angaben der Sprecherin des LG gibt es auch noch andere Verfahren.