LG Berlin: 14-jährige Keira erstochen – Neun Jahre Haft für Mitschüler

Mehr als acht Monate nach einer tödlichen Messerattacke auf die 14-jährige Keira aus Berlin ist ein Mitschüler zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Eine Jugendkammer des Landgerichts in der Hauptstadt sprach den 15-jährigen Deutschen am 22.11.2018 des Mordes schuldig. Der Jugendliche habe aus reiner Mordlust getötet. Das Ergebnis teilte eine Gerichtssprecherin mit, der Prozess fand hinter verschlossenen Türen statt.

Mutter findet zu Hause blutüberströmte Tochter

Der Tod von Keira hatte bundesweit Fassungslosigkeit und Entsetzen ausgelöst. Die Eisschnellläuferin war am 07.03.2018 mit mehr als 20 Messerstichen in ihrer Wohnung getötet worden. Täter und Opfer kannten sich. Sie gingen auf dieselbe Schule. In Ermittlerkreisen hieß es, dass beide zu Hausaufgaben verabredet gewesen seien. Die Mutter hatte ihre blutüberströmte Tochter gefunden, als sie von der Arbeit kam. Ärzte schafften es nicht mehr, das Mädchen zu retten. Karin G. hatte den Prozess als Nebenklägerin verfolgt.

Anklage mit Mordmerkmal Mordlust bei Jugendlichen selten

Dass Mordlust bei einem Jugendlichen angeklagt ist, sei ein sehr seltener Fall, hatte Anwalt Roland Weber schon zum Prozessauftakt betont. Das bedeute, aus Freude darüber zu töten, ein anderes Leben zu vernichten. Weber ist auch Opferbeauftragter des Landes Berlin. Er begleitete im Prozess die Mutter von Keira.

Gericht bleibt nur wenig unter beantragtem Strafmaß

Das Gericht blieb mit dem Strafmaß nur wenig unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Jugendstrafe von neun Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Verteidiger hatten laut Gericht auf eine deutlich geringere Haftstrafe wegen eines "allenfalls minderschweren Fall des Totschlags" plädiert. Der Prozess war wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten nicht öffentlich.

Mutter spricht über Verantwortung für ihre Tochter über deren Tod hinaus

Die Verantwortung für ihre Tochter habe nicht mit ihrem Tod aufgehört, hatte Karin G. der Deutschen Presse-Agentur bei einem Gespräch in ihrer Wohnung vor Prozessbeginn gesagt. "In meinem Leben ist nichts mehr so, wie es war. Und es gibt nichts, was es wieder gut macht. Meine Tochter bleibt tot."

LG Berlin, Urteil vom 22.11.2018

Redaktion beck-aktuell, 22. November 2018 (dpa).

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