LG Bamberg verurteilt Schützen im Fall "Janina" zu hoher Haftstrafe

Der Mann, der in der vergangenen Silvesternacht die elfjährige Janina erschoss, ist wegen Mordes zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der 54-Jährige habe den Eltern den unwiederbringlichen Verlust ihres Kindes zugefügt, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Schmidt in seiner Urteilsbegründung am 22.12.2016 am Landgericht Bamberg (Az.: 25 Ks 2110 Js 396/16).

Angeklagter bestreitet Tötungsvorsatz

Oberstaatsanwalt Otto Heyder hatte für den 54-Jährigen lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Der Verurteilte hatte jede Tötungsabsicht bestritten. Sein Anwalt plädierte deshalb auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. In der Neujahrsnacht hatte der Verurteilte im Dorf Unterschleichach in Unterfranken mit einem Revolver in die Nacht geschossen und dabei die elfjährige Janina tödlich getroffen. Sie hatte in einer Gruppe auf der Straße gefeiert.

Kein "lebenslang" wegen nicht auszuschließender eingeschränkter Steuerungsfähigkeit

Das Urteil des Gerichts folgt dem Gutachten eines Psychiaters, der nicht ausschloss, dass der Schütze zum Tatzeitpunkt erheblich in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war. Dadurch verschiebt sich der Strafrahmen. Bei einem Mordurteil folgt dann nicht lebenslange Haft, sondern eine Gefängnisstrafe zwischen drei und 15 Jahren. Das Gericht folge dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten", sagte Richter Schmidt.

LG Bamberg, Urteil vom 22.12.2016 - 22.12.2016 25 Ks 2110 Js 396/16

Redaktion beck-aktuell, 22. Dezember 2016 (dpa).

Mehr zum Thema