10-Sekunden-Einblendung ist zu kurz: Sponsoring auf YouTube muss klarer gekennzeichnet werden

Ein 10-Sekunden-Hinweis reicht nicht: Ein Gericht urteilt über nicht klar gekennzeichnete Werbung in gesponserten Videos. Wie YouTube reagiert, ist noch offen.

YouTube-Videos, die von einem Sponsor finanziert werden, müssen klarer als bislang als Werbung gekennzeichnet sein. Das ist der Tenor eines Urteils des LG Bamberg, das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen den Streaming-Dienstleister erstritten hat (Urteil vom 11.03.2026 - 1 HK O 19/25). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im konkreten Fall beanstandete die Verbraucherzentrale ein etwa zehnminütiges Video eines sogenannten Finfluencers (Influencer für Finanzprodukte) auf YouTube, in der er eine Broker-App bewarb, mit der man Aktien und andere Wertanlagen handeln kann. In der Beschreibung unter dem Video wies der Influencer zwar auf eine Sponsoring-Verbindung hin, allerdings ohne den Sponsor zu nennen.

Im Video selbst wurde zur Kennzeichnung nur zu Beginn der Hinweis "Enthält bezahlte Werbung" eingeblendet. "Der Hinweis ist lediglich 10 Sekunden lang zu sehen. Das ist viel zu wenig und außerdem wird der Sponsor nicht korrekt benannt", sagte Gabriele Bernhardt, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Im Urteil der 1. Kammer für Handelssachen am LG Bamberg heißt es, das Video sei von Dritten finanziert worden, ohne dass der werbliche Charakter "hinreichend transparent und in Echtzeit deutlich gemacht" worden sei. Damit verstoße YouTube gegen den DSA (Digital Service Act).

Ein YouTube-Sprecher sagte: "Wir werden die Einzelheiten des Urteils prüfen, sobald es vorliegt, und dann unsere nächsten Schritte entscheiden."

LG Bamberg, Urteil vom 11.03.2026 - 1 HK O 19/25

Redaktion beck-aktuell, kw, 13. März 2026 (dpa).

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