Schwimmlehrer verging sich in weit über hundert Fällen an Kindern
Zwar erkannte die Kammer nicht alle der ursprünglich mehr als 180 angeklagten Fälle an und sah drei Fälle schweren sexuellen Missbrauchs sowie 130 Fälle sexuellen Missbrauchs als erwiesen an. Das gesamte Unrecht, das der Angeklagte auf sich geladen habe, sei jedoch enorm, sagte der Vorsitzende Richter. Da es sich um ein eingeschliffenes Verhaltensmuster handele, sei auch die Sicherungsverwahrung angemessen - obwohl der Mann bislang nicht vorbestraft war. “Die Kinder waren dem Angeklagten im tiefen Wasser vollkommen ausgeliefert“, hatte Staatsanwältin Stephanie Bauer in ihrem Plädoyer zuvor gesagt. Der Mann habe das Vertrauen seiner zwischen 4 Jahre und 12 Jahre alten Opfer aufs Schlimmste missbraucht. “Das ist verachtenswert und sittlich auf unterster Stufe anzusiedeln.“
Angeklagter filmte Taten mit einer Unterwasserkamera
Die Taten an den 37 kleinen Mädchen geschahen im Schwimmbecken und zum Teil in Umkleidekabinen. Der Mann nötigte und verletzte die Kinder, die er grob im Intimbereich berührte und mitunter auch zu vergewaltigen versuchte. Zwei Fünfjährige bedrohte er mit dem Tode, sollten sie ihren Eltern etwas erzählen. Viele der Übergriffe filmte er mit einer Unterwasserkamera. Mehrere Mütter im Publikum weinten bitterlich während Bauers Plädoyer, in dem die Staatsanwältin auch auf die Verstörung und die traumatischen Folgen für einige der Kinder einging. Der Mann habe nicht mal ein Mindestmaß an Einsicht gezeigt und die Taten bagatellisiert. “Er agierte planvoll und extrem abgebrüht.“ Der trotzig und unterwürfig zugleich wirkende Angeklagte hatte eilfertig mitgeschrieben und wenig Regung gezeigt. Das Urteil verfolgte er ruhig und in seinem Stuhl zurückgelehnt.
Gutachter bescheinigte volle Schuldfähigkeit
Am Vormittag entschuldigte er sich mit dürren Worten. “Ich bereue zutiefst die Taten, die ich begangen habe“, las er von einem Blatt ab. An seinen Fehlern wolle er arbeiten. Ein Sachverständiger hatte dem Angeklagten im Verlauf des Verfahrens pädophile Neigungen, volle Schuldfähigkeit und wenig Willen zur Veränderung bescheinigt. Einen Großteil der sexuellen Gewalt an den Kindern hatte der in der Ukraine geborene Mann nach und nach eingeräumt. Nebenkläger-Anwältin Katrin Behringer zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. “Der Schwimmlehrer darf nie mehr die Möglichkeit haben, sich an Kinder heranzumachen.“ Der Verteidiger hatte sichtlich Mühe gehabt, Entlastendes vorzubringen und verlor mehrfach den Faden. Sein Mandant habe keinem Kind wehtun wollen. Außerdem hätten viele Kinder die Übergriffe höchstens als “unangenehm“ empfunden. Eltern im Publikum quittierten dies mit fassungslosem Kopfschütteln.