Mögliche Revisionseinlegung noch unklar
Der Mann habe seine "sexuellen Perversionen" praktiziert und als Spiel dargestellt, sagte der Richter. Unklar war zunächst, ob Staatsanwaltschaft oder Verteidigung Revision gegen das Urteil beantragen wollen.Serienvergewaltigung eines Mädchens in Pfadfindergruppe
Angeklagt war die Vergewaltigung des Kindes irgendwann zwischen 1983 und 1987. Das Opfer war zum Zeitpunkt der nicht mehr genau datierbaren Tat zwischen sieben und elf Jahre alt. Im Keller des Pfadfinderhauses in Baden-Baden soll der Mann als Gruppenleiter die kindlichen und jugendlichen Pfadfinder zu der Serienvergewaltigung angehalten haben.
Beteiligte mit "Pfadfinderschwur" zu Schweigen verpflichtet
Danach nötigte der Mann der Staatsanwaltschaft zufolge die beteiligten Kinder und Jugendlichen durch einen "Pfadfinderschwur", niemandem etwas zu erzählen. Der Richter hielt die Angaben des Opfers für glaubwürdig. Die Aussagen von Zeugen hätten in "Abgründe" blicken lassen, was sich bei den Pfadfindern abgespielt habe, sagte er bei der Urteilsverkündung. Teile des Prozesses wie die Plädoyers fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.