Drei Jahre Haft für Gruppenleiter in Prozess um Vergewaltigung bei Pfadfindern

Im Vergewaltigungsprozess gegen einen früheren Pfadfinder-Gruppenleiter in Baden-Baden ist der Angeklagte zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Baden-Baden befand den 64-Jährigen am 05.01.2021 für schuldig, vor mehr als 30 Jahren minderjährige Pfadfinder zur Vergewaltigung eines kleinen Mädchens genötigt zu haben.

Mögliche Revisionseinlegung noch unklar

Der Mann habe seine "sexuellen Perversionen" praktiziert und als Spiel dargestellt, sagte der Richter. Unklar war zunächst, ob Staatsanwaltschaft oder Verteidigung Revision gegen das Urteil beantragen wollen.

Serienvergewaltigung eines Mädchens in Pfadfindergruppe

Angeklagt war die Vergewaltigung des Kindes irgendwann zwischen 1983 und 1987. Das Opfer war zum Zeitpunkt der nicht mehr genau datierbaren Tat zwischen sieben und elf Jahre alt. Im Keller des Pfadfinderhauses in Baden-Baden soll der Mann als Gruppenleiter die kindlichen und jugendlichen Pfadfinder zu der Serienvergewaltigung angehalten haben.

Beteiligte mit "Pfadfinderschwur" zu Schweigen verpflichtet

Danach nötigte der Mann der Staatsanwaltschaft zufolge die beteiligten Kinder und Jugendlichen durch einen "Pfadfinderschwur", niemandem etwas zu erzählen. Der Richter hielt die Angaben des Opfers für glaubwürdig. Die Aussagen von Zeugen hätten in "Abgründe" blicken lassen, was sich bei den Pfadfindern abgespielt habe, sagte er bei der Urteilsverkündung. Teile des Prozesses wie die Plädoyers fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Redaktion beck-aktuell, 5. Januar 2021 (dpa).

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