Verurteilung auch wegen illegalen Waffenbesitzes
Die Tat am 18.09.2021 an einer Tankstelle im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die Frage nach der Täterschaft hatte bei der sechsmonatigen Verhandlung keine große Rolle gespielt, da sie von Anfang an unstrittig war. Der Angeklagte hatte gestanden, aus Wut darüber, dass der junge Kassierer ihm ohne Corona-Maske kein Bier verkaufen wollte, sich zu Hause eine Waffe geholt und bei einem erneuten Besuch in der Tankstelle abgedrückt zu haben. Zudem gab es Videoaufnahmen von der Tat. Für den Revolver hatte er keinen Waffenschein. Deswegen wurde er auch wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt. Die Mutter des 20 Jahre alten Opfers hatte als Nebenklägerin an dem Prozess teilgenommen.
Verteidiger sehen kein Mordmerkmal erfüllt
Die Verteidigung hatte den Tatvorwurf des Mordes zurückgewiesen. Die beiden Anwälte des Deutschen hatten auf Totschlag mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit des Angeklagten plädiert, der nach Schätzung eines Gutachters zum Zeitpunkt des Schusses rund zwei Promille Alkohol im Blut hatte. Anders als die Staatsanwaltschaft sah Verteidiger Alexander Klein in seinem Plädoyer die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe nicht erfüllt. Gegen den Vorwurf der niedrigen Beweggründe spreche aus seiner Sicht, dass das Opfer "nicht willkürlich" ausgewählt worden sei. Klein argumentierte, vor dem Schuss habe es eine "Interaktion zwischen Opfer und Täter" gegeben. Auch liege kein "heimtückisches Verhalten" des Angeklagten vor. Ähnlich bewertete auch der zweite Verteidiger, Axel Küster, die Tat. Der Angeklagte, der bis zu der Tat ein unbescholtenes Leben ohne Vorstrafen geführt habe, sei nicht mehr Herr seiner Sinne gewesen. Nach Küsters Ansicht ging es bei dem gezielten Schuss auf den Kopf des Kassierers nicht darum, dass der Angeklagte sein Opfer "arg- und wehrlos" erwischen wollte. "Er hatte doch einen Tunnelblick", sagte Küster.
Gericht: Angeklagter wollte "ein Exempel statuieren"
Nach Ansicht des Gerichts waren die rechtsradikale Einstellung des 50-Jährigen und seine Feindschaft gegen den Staat das Hauptmotive für die Tat. Den Kassierer habe er als Repräsentanten für den Staat und die in seiner Sicht völlig verfehlte Corona-Politik gesehen. Als der junge Mann auf die Einhaltung der Maskenpflicht bestanden habe, habe der 50-Jährige beschlossen, an ihm "ein Exempel zu statuieren". Oberstaatsanwältin Nicole Frohn zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Es sei wichtig, dass das Gericht die Tat als Mord und nicht als Totschlag gewertet habe. Die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld sei eine Abwägungsfrage, in der das Gericht zu einer anderen Auffassung als die Anklage gekommen sei. Es werde geprüft, ob Revision gegen das Urteil eingelegt werden soll. Verteidiger Klein sagte, sein Mandant sei erleichtert, dass keine besondere Schwere der Schuld festgestellt worden sei und das Urteil ihm eine Perspektive nach 15 Jahren lasse. Allerdings würden darin die psychische Verfassung und die besonderen Tatumstände nicht richtig gewürdigt. Daher werde auch die Verteidigung prüfen, ob sie Revision beantragen wolle.