Aufgeflogen bei Schwarzarbeit-Kontrolle
Fahnder des Zolls waren dem Mann laut der Staatsanwaltschaft durch einen Zufall auf die Spur gekommen, nachdem sie einen Kiosk auf Schwarzarbeit kontrolliert hatten. Angesichts eines langen Vorstrafenregisters des Angeklagten mit 24 Einträgen und einer laufenden Bewährungsstrafe in einer anderen Sache sah der zuständige Staatsanwalt eine Verurteilung der insgesamt drei Taten als minderschwere Fälle nicht als möglich an. Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert.
Minderschwerer Fall wegen Altersarmut
Das sah das Gericht anders und folgte dem Antrag der Verteidigung. Die Vorsitzende Richterin sprach von einem "Sonderfall" und erklärte, dass trotz der vielen Vorstrafen und der Bewährung von minderschweren Fällen ausgegangen werden könne. "Wir haben berücksichtigt, in welchen Lebensumständen Sie das getan haben", sagte sie und verwies auf die glaubhaft versicherte Altersarmut des 82-Jährigen, der zuletzt auch mit gesundheitlichen Rückschlägen zu kämpfen hatte. Die Richterin ermahnte den Rentner im Urteilsspruch auch, nachdem dieser zuvor bereits wegen Drogenhandels verurteilt worden war. "Das ist die allerletzte Warnung." Dem 82-Jährigen wird nun ein Bewährungshelfer gestellt. Gegen das Urteil kann das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden.