82-Jähriger will mit Drogenhandel Rente aufbessern - Bewährungsstrafe

Das Landgericht Aurich hat einen 82-Jährigen wegen Marihuana-Handels zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Zuvor hatte der Rentner ein umfassendes Geständnis abgelegt. Als Motiv gab der Rentner an, dass er - nachdem er 35 Jahre zur See gefahren war, teils auch als Kapitän - mit seiner Rente von rund 800 Euro nicht ausgekommen sei.

Aufgeflogen bei Schwarzarbeit-Kontrolle

Fahnder des Zolls waren dem Mann laut der Staatsanwaltschaft durch einen Zufall auf die Spur gekommen, nachdem sie einen Kiosk auf Schwarzarbeit kontrolliert hatten. Angesichts eines langen Vorstrafenregisters des Angeklagten mit 24 Einträgen und einer laufenden Bewährungsstrafe in einer anderen Sache sah der zuständige Staatsanwalt eine Verurteilung der insgesamt drei Taten als minderschwere Fälle nicht als möglich an. Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert.

Minderschwerer Fall wegen Altersarmut

Das sah das Gericht anders und folgte dem Antrag der Verteidigung. Die Vorsitzende Richterin sprach von einem "Sonderfall" und erklärte, dass trotz der vielen Vorstrafen und der Bewährung von minderschweren Fällen ausgegangen werden könne. "Wir haben berücksichtigt, in welchen Lebensumständen Sie das getan haben", sagte sie und verwies auf die glaubhaft versicherte Altersarmut des 82-Jährigen, der zuletzt auch mit gesundheitlichen Rückschlägen zu kämpfen hatte. Die Richterin ermahnte den Rentner im Urteilsspruch auch, nachdem dieser zuvor bereits wegen Drogenhandels verurteilt worden war. "Das ist die allerletzte Warnung." Dem 82-Jährigen wird nun ein Bewährungshelfer gestellt. Gegen das Urteil kann das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden.

LG Aurich, Urteil vom 05.06.2023 - 19 KLs 6/23

Redaktion beck-aktuell, 6. Juni 2023 (dpa).