LG Augsburg verurteilt Zen-Priester wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu langjähriger Haftstrafe

Das Landgericht Augsburg hat am 11.07.2017 einen Zen-Priester wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in mehr als 25 Fällen zu sieben Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Der Mann hatte über einen Zeitraum von fast 15 Jahren sieben Jungen im Alter von vier bis 13 Jahren missbraucht.

Angeklagter war geständig

Einige Fälle waren nach Ansicht der Richter schwerer Missbrauch. Teilweise hat der Mann seine Opfer auch in pornografischer Weise fotografiert. Zudem fand die Kripo viele weitere Kinderpornos bei ihm. Der 62 Jahre alte buddhistische Geistliche hatte zu Beginn des Prozesses alle Vorwürfe zugegeben. Dadurch brauchte das Gericht die minderjährigen Opfer in dem Verfahren nicht zu vernehmen. Mit dem Strafmaß lag die Jugendkammer etwa in der Mitte zwischen den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Die Anklägerin hatte neun Jahre Haft verlangt, der Verteidiger hielt höchstens sechs Jahre für ausreichend.

LG Augsburg, Urteil vom 11.07.2017

Redaktion beck-aktuell, 12. Juli 2017 (dpa).

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