Angeklagter war geständig
Der Kinderarzt hatte alle Vorwürfe zugegeben. Der Mann hatte immer wieder in Augsburg und München Kinder auf der Straße oder dem Spielplatz angesprochen, ihnen Spielzeug versprochen und sie dann in nahen Gebäuden missbraucht. Die schwerwiegendste Tat beging der Mann im August 2014 im niedersächsischen Garbsen. Dort entführte der Arzt einen Fünfjährigen in seine Wohnung in Hannover, wo er damals an der Medizinischen Hochschule arbeitete. Der Mann narkotisierte das Kind, verging sich an ihm und setzte das benommene Opfer dann wieder aus.
BGH hatte erstes Urteil aufgehoben
Das LG hatte den Mann schon einmal zu 13 Jahren und sechs Monaten Gefängnis und Sicherungsverwahrung sowie zu einem Berufsverbot verurteilt. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof allerdings aufgehoben. In dem neuen Verfahren musste die Schuldfähigkeit des Mannes noch einmal genau geprüft werden.