LG Augsburg: Land muss nach Unfalltod einer jungen Frau kein Schmerzensgeld zahlen

Eine junge Autofahrerin kommt möglicherweise nur deshalb ums Leben, weil Polizisten nach einem nächtlichen Unfall ihren Wagen nicht fanden – dennoch muss der Freistaat Bayern an die Eltern weder Schmerzensgeld noch Schadenersatz zahlen. Das Landgericht Augsburg entschied am 27.11.2017, dass den Streifenbeamten vor Ort kein Vorwurf gemacht werden könne (Az.: 34 O 1568/17). Es habe "eine nicht vorhersehbare Verkettung unglücklicher Umstände" gegeben.

Verunfallter Pkw stundenlang unentdeckt

Die 24-Jährige war im Sommer 2015 aus nicht geklärten Gründen auf der Autobahn Stuttgart-München (A8) bei Dasing von der Straße abgekommen. Das Auto schleuderte mehrere hundert Meter über den Grünstreifen und stürzte dann in eine Brückenböschung. Die Fahrerin starb in dem Wrack an ihren schweren Verletzungen – der Wagen wurde erst mehr als acht Stunden später von einem Spaziergänger entdeckt. Bei schneller Hilfe hätte die Frau möglicherweise überleben können. In dem Zivilprozess forderten die Eltern des Todesopfers nun Schmerzensgeld und die Bestattungskosten für ihre Tochter, insgesamt mehr als 25.000 Euro.

Polizei hielt Unfallmeldung für Falschmeldung

Denn Zeugen hatten den Unfall beobachtet und die Notrufzentrale des Polizeipräsidiums in Augsburg benachrichtigt. Daraufhin fuhren Polizisten an den ungefähren Unfallort und suchten mit Taschenlampen nach dem Wagen, konnten aber nichts entdeckten. Dafür fanden sie ein Pannenfahrzeug auf dem Seitenstreifen. Der Fahrer sagte den Beamten, ihm sei ständig das Licht ausgegangen, deswegen sei er rechts rangefahren. Die Polizisten gingen daher davon aus, dass es sich bei der telefonischen Unfallmeldung um eine Falschmeldung gehandelt habe.

Atypischer Unfallverlauf

Zudem waren am Unfallort weder die Leitplanke noch der Wildschutzzaun neben der Fahrbahn beschädigt. Den Polizisten sei keine fahrlässige Amtspflichtverletzung vorzuwerfen, erklärte eine Gerichtssprecherin. Mit einem "derart atypischen Unfallverlauf" hätten die Beamten nicht rechnen müssen. Auch der Notrufbeamte in der Polizeizentrale habe keinen fahrlässigen Fehler begangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

LG Augsburg, Urteil vom 27.11.2017 - 34 O 1568/17

Redaktion beck-aktuell, Ulf Vogler, 27. November 2017 (dpa).

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