Im vergangenen Jahr hatte ein clever-fit-Studio in Minden auf diese Weise die Zustimmung für Preiserhöhungen von den Mitgliedern herbeiführen wollen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erwirkte daraufhin gegen das Studio sowie gegen die clever fit GmbH als Franchisegeberin eine einstweilige Verfügung.
Anders als das Mindener Studio war die clever fit GmbH nicht bereit, die vorläufige Entscheidung des Landgerichts zu akzeptieren. Eine eigene Verantwortung für den Wettbewerbsverstoß ihrer Franchisenehmerin wies das Unternehmen von sich.
Machtposition ausgenutzt, um Druck auszuüben
Das Gericht hat nun die Haftung des Unternehmens als Franchisegeberin festgestellt, da der Verstoß innerhalb der clever-fit-Betriebsorganisation stattgefunden habe. Zudem attestierte es der Kette eine "aggressive geschäftliche Handlung" (LG Augsburg, Urteil vom 06.10.2023 - 81 O 1161/23). Das Studio habe seine Machtposition ausgenutzt, um Druck gegenüber Mitgliedern auszuüben. Den Mitgliedern sei vor Ort eine Sofort-Entscheidung abgenötigt worden: Entweder die Preiserhöhung akzeptieren, um das Studio nutzen zu können oder es ohne Zustimmung zur Preiserhöhung künftig nicht mehr nutzen zu können, obwohl der Mitgliedsvertrag weiterhin Bestand habe.
Ramona Pop, Vorständin beim vzbv, lobte die Entscheidung: "Das Urteil ist wichtig, damit sich ein solches rechtswidriges Vorgehen der Fitnessstudio-Kette nicht wiederholt. Die Mitglieder müssen sicher sein, dass sie allein durch das Betreten der Studios keinen Vertragsänderungen zustimmen."