Fünf Jahre Gefängnis für tödliche Raserfahrt über Möbelhaus-Parkplatz

Nach dem Tod einer 21-Jährigen auf einem Möbelhaus-Parkplatz bei Augsburg wegen einer Autoraserei wurde der Fahrer des Wagens zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Das LG Augsburg sprach den 55 Jahre alten Kfz-Mechaniker eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig.

Der geständige Autofahrer hatte im August 2022 einen knapp 560 PS starken SUV innerorts auf deutlich mehr als 100 km/h beschleunigt. In einer Kurve verlor er die Kontrolle über das Auto. Der über zweieinhalb Tonnen schwere Wagen flog quer über den angrenzenden Parkplatz und prallte gegen ein Einkaufswagengestell. Zwei Kundinnen des Möbelhauses mussten vor dem heranschleudernden Fahrzeug wegrennen. Die Beifahrerin im Auto des Fahrers starb, die zwei Mitfahrer auf der Rückbank wurden verletzt. Einsatzkräfte, die zu dem Unfallort gerufen wurden, sprachen von einem "Schlachtfeld" oder "Trümmerfeld".

Der Vorsitzende Richter Michael Schneider beurteilte die Raserei des Angeklagten als "unverständliches und blödsinniges Verhalten" (Urteil vom 16.11.2023 – 1KLs 600 Js 128210/22). Es sei eine verhängnisvolle Fahrt in einem an PS und Gewicht "völlig überfrachteten" Fahrzeug gewesen. Zudem sei die Software des SUV manipuliert gewesen, sodass das Auto mangels Betriebserlaubnis gar nicht auf öffentlichen Straßen hätte gefahren werden dürfen, betonte der Kammervorsitzende. Der Wagen stammte aus dem Fuhrpark eines Unternehmens, dessen Fahrzeuge der Werkstattbesitzer betreute.

Geständnis strafmildernd berücksichtigt: Richter wollte kein Exempel statuieren

Der Mann hatte in dem Prozess ein Geständnis abgelegt. Auch eine weitere Raserfahrt, bei der es jedoch zu keinem Unglück kam, hatte er eingeräumt. Diesbezüglich wurde er ebenfalls wegen eines illegalen Rennens verurteilt. Hinsichtlich der beiden verletzten Mitfahrer wurde der 55-Jährige der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen. Sein Führerschein wurde eingezogen, zudem bekommt er eine Sperre von vier Jahren, bevor er eine neue Fahrerlaubnis beantragen kann.

Der Staatsanwalt hatte fünf Jahre und neun Monate Gefängnis gefordert, der Verteidiger drei Jahre und zehn Monate Haft. Die Rechtsanwälte der Opfer und Hinterbliebenen hatten sich für eine deutlich längere Gefängnisstrafe von bis zu sechs Jahren und neun Monaten ausgesprochen. Nach dem Urteil ließen es sowohl die Nebenkläger-Anwälte als auch der Angeklagte offen, ob sie den Schuldspruch akzeptieren oder Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

Der Richter betonte, dass es bei der Strafe immer darum gehe, verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. So wertete das Gericht strafmildernd, dass der Angeklagte die Vorwürfe weitgehend zugab. Die Kammer müsse sich an der gesetzlichen Strafandrohung von einem bis zehn Jahre Haft orientieren und im Blick behalten, dass es auch noch schwerwiegendere Taten geben könne, sagte Schneider. "Worum es nicht geht, ist ein Exempel zu statuieren."

Redaktion beck-aktuell, bw, 16. November 2023 (dpa).