Verteidiger hielten Indizien nicht für ausreichend
Die Richter folgten mit dem Urteil am 12.04.2019 dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die beiden Verteidiger des Mannes hatten Freispruch für ihren Mandanten verlangt. Die Indizien reichten für eine Verurteilung nicht aus, meinten die Anwälte.
Prostituierte wurde erwürgt
Die Prostituierte hatte Anfang der 90er Jahre auf dem Augsburger Straßenstrich gearbeitet. In einer Nacht im September 1993 wurde sie erwürgt. Die Leiche wurde etwa 15 Kilometer vom Tatort entfernt an der Bahnlinie Augsburg-Ulm abgelegt.
Neue DNA-Spuren gefunden
In den 90er Jahren konnte die Kripo den Fall trotz aufwendiger Ermittlungen nicht klären. Vor einigen Jahren nahm sich die Polizei den ungeklärten Mordfall nochmals vor und fand neue DNA-Spuren an der Kleidung des Opfers. Dies führte dann zu der Festnahme des nun Verurteilten. In dem Prozess schwieg er zu dem Mordvorwurf.