Weil sein vor sechs Jahren gekaufter VW Golf vom Abgasskandal betroffen ist, soll ein VW-Kunde erstmals den kompletten Kaufpreis zurückerstattet bekommen – plus Zinsen. Über ein entsprechendes Urteil des Augsburger Landgerichts, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist, berichtete am 23.11.2018 der "Spiegel" auf seinen Internetseiten.
LG Augsburg wirft VW Sittenwidrigkeit vor
Das LG Augsburg hat nach der "Spiegel"-Meldung entschieden, dass der Kläger seinen vor sechs Jahren gekauften Golf zurückgeben darf und VW ihm den vollen Kaufpreis einschließlich Zinsen erstatten muss. Einen Nutzungsvorteil müsse sich der getäuschte VW-Kunde nicht anrechnen lassen. Denn VW habe sittenwidrig gehandelt. Der Autohersteller habe seine Kunden über die Abgaswerte seiner Kraftfahrzeuge getäuscht, um Umsatz und Gewinn zu erzielen. Die Parteien können noch Berufung einlegen.
Redaktion beck-aktuell, 26. November 2018.
Aus der Datenbank beck-online
Ring, Rücktrittsrecht vom Fahrzeugkaufvertrag im VW-Abgasskandal, SVR 2017, 441
OLG Frankfurt am Main, Kein Rücktritt vom Kaufvertrag über ein vom Abgasskandal betroffenes Dieselfahrzeug, BeckRS 2018, 26326
OLG München, Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises bei einem vom "Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeug, BeckRS 2017, 119740
Aus dem Nachrichtenarchiv
LG Stuttgart: Porsche muss erstmals von Dieselskandal betroffenes Auto zurücknehmen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 05.11.2018, becklink 2011387
OLG Dresden, Fahrer eines Diesel kann Kaufpreis nach Software-Update nicht mindern, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.03.2018, becklink 2009220