Tierärztin verurteilt: Sie warnte Schlachthof vor Kontrollen

Das LG Aschaffenburg hat eine amtliche Tierärztin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie einen Schlachtbetrieb vor Kontrollen des Veterinäramts eine Warnung zukommen ließ. Gegen den Schlachthof wird wegen Tierquälerei ermittelt.

Die Tierärztin habe sich der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht (§ 353b StGB) schuldig gemacht, so das LG Aschaffenburg. Vor unangekündigten Kontrollen hatte die Veterinärmedizinerin mehrmals per SMS eine Warnung an den Schlachtbetrieb abgesetzt. Dafür verhängte das LG eine Bewährungsstrafe von elf Monaten (Urteil vom 23.10.2024 - KLs 106 Js 8518/23).

Im Prozess war die 51-Jährige geständig. Sie habe Angst gehabt, dass Mängel im Schlachtbetrieb für sie negative berufliche Konsequenzen haben könnten. Dass sie zur Geheimhaltung verpflichtet gewesen sei, habe die amtliche Tierärztin gewusst. Das Verfahren gegen eine frühere Kollegin der Tierärztin und den Inhaber eines Zerlegebetriebs wegen Beihilfe sei gegen Geldauflagen in Höhe von 2.000 sowie 300 Euro eingestellt worden, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Tierschutzorganisation deckte Quälereien auf

Das Verfahren gegen die Tierärztin ist das erste aus einem größeren Ermittlungs-Komplex rund um den Schlachtbetrieb in Aschaffenburg. Ausgangspunkt waren Aufnahmen der Tierschutzorganisation "Soko Tierschutz". Diese hatte im Sommer 2023 Bilder und Videos veröffentlicht, die zeigten, wie Beschäftigte - angeblich im Schlachthof Aschaffenburg - Schweine und Rinder mit Elektroschockern traktierten und offensichtlich noch lebende Tiere auseinandernahmen.

Die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hatte danach den Schlachtbetrieb zeitweise untersagt. Die Stadt, Eigentümerin des Geländes und des Gebäudes, kündigte zudem den Pachtvertrag mit dem Schlachthof. Derzeit läuft dazu ein Zivilverfahren. Die Staatsanwaltschaft nahm umfangreiche Ermittlungen unter anderem wegen quälerischer Tiermisshandlung auf. 

LG Aschaffenburg, Urteil vom 23.10.2024 - KLs 106 Js 8518/23

Redaktion beck-aktuell, dd, 24. Oktober 2024 (dpa).

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