LG Arns­berg: Haus-Hüter muss ver­se­hent­lich ver­feu­er­te 520.000 Euro nicht er­set­zen

Ein Mann kann einen ehe­ma­li­gen Freund, den er bat, in sei­nem Ur­laub auf seine Werk­statt auf­zu­pas­sen, nicht be­lan­gen, weil die­ser un­wis­sent­lich seine ge­sam­ten im dort ste­hen­den Heiz­kes­sel ver­steck­ten Er­spar­nis­se in Höhe von fast 520.000 Euro ver­feu­ert hat. Dies ent­schied das Land­ge­richt Arns­berg mit Ur­teil vom 13.09.2019 (Az.: I-2 O 347/18).

Klä­ger ver­steck­te seine ge­sam­ten Er­spar­nis­se im Heiz­kes­sel

Wie der Spre­cher des Ge­richts sagte, soll sich der Vor­fall zum Jah­res­wech­sel 2014/2015 in Soest er­eig­net haben. Der Be­sit­zer einer Werk­statt habe einen Freund ge­be­ten, wäh­rend sei­nes zwei­wö­chi­gen Ur­laubs nach dem Rech­ten zu sehen. Der Freund sagte vor Ge­richt aus, es sei kalt in der Werk­statt ge­we­sen, daher habe er die Hei­zung an­ge­macht. Der Werk­statt­be­sit­zer wie­der­um trug vor, er habe seine ge­sam­ten Er­spar­nis­se in bar im Heiz­kes­sel ver­steckt ge­habt. Die An­la­ge habe er zuvor de­mon­tiert. Der Be­kann­te des Klä­gers hatte sie aber wie­der zu­sam­men­ge­baut.

Haus-Hüter muss ver­brann­tes Geld nicht er­set­zen

Als der Werk­statt-Be­sit­zer heim­kam, sei fast alles Asche ge­we­sen. 20.000 Euro habe er über die Bun­des­bank re­kon­stru­ie­ren kön­nen. 520.000 Euro woll­te er nun von dem Be­kann­ten - dem er die Freund­schaft ge­kün­digt habe - wie­der­be­kom­men. Laut Ge­richt steht fest, dass der Ex-Kum­pel die Hei­zung an­ge­macht hatte. Auch die Summe von 540.000 Euro wurde als “wahr un­ter­stellt“. Aber: Nie­mand hätte auf die Idee kom­men kön­nen, dass je­mand Geld in der Hei­zung ver­steckt, er­klär­ten die Rich­ter und wie­sen die Klage ab. Die “Bild“-Zei­tung hatte zu­erst dar­über be­rich­tet.

LG Arnsberg, Urteil vom 13.09.2019 - I-2 O 347/18

Redaktion beck-aktuell, 11. Oktober 2019 (dpa).

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