In einem erbittert geführten Prozess um den Hauptpreis eines Kronkorken-Gewinnspiels einer Brauerei hat der Gewinner eines Autos eine Niederlage erlitten. Der Mann muss nach einer Entscheidung des Arnsberger Landgerichts vom 02.03.2017 einen Teil des Geldes aus dem Verkauf des gewonnenen Wagens an eine frühere Freundin zahlen. Da die Freunde zuvor beschlossen hätten, die Ausgaben des Ausflugs zu teilen, bei dem der Gewinn entstand, seien sie alle auch dessen "Miteigentümer". Der beklagte Mann könne den überraschenden Gewinn nicht einfach für sich behalten.
Cliquenmitglied mit rund 4.270 Euro auszuzahlen
Die Clique hatte bei einem Wochenendausflug gemeinsam getrunken und die Kronkorken der Bierflaschen achtlos auf den Tisch geworfen. Der Beklagte aus dem sauerländischen Schmallenberg fischte sich einen heraus und entdeckte darauf das Symbol für den Hauptpreis eines Gewinnspiels der Brauerei. Er erhielt das Auto. Eine Frau, die mit am Tisch saß, fordert ein Fünftel des Gewinns, umgerechnet in bar einen Anteil von 5.736 Euro. Der Mann wollte zur Wiedergutmachung nur etwa 1.000 Euro zahlen. Die Kammer sprach der Frau nun 4.268 Euro zu. Beide Parteien können noch in Berufung gehen. Die Anwältin der klagenden Frau zeigte sich aber zufrieden mit der Entscheidung. Einen Vergleich hatten die Beteiligten im Lauf des Verfahrens abgelehnt.
LG Arnsberg, Urteil vom 02.03.2017
Redaktion beck-aktuell, 2. März 2017 (dpa).