LG Ansbach: Lebenslang für Familien-Mörder von Gunzenhausen bei besonderer Schwere der Schuld

Der Familien-Mörder von Gunzenhausen muss lebenslang hinter Gitter. Die erste große Strafkammer des Landgerichts Ansbach sah es am 15.05.2019 als erwiesen an, dass der 31-Jährige seine drei Kinder und deren Mutter im Juni 2018 im mittelfränkischen Gunzenhausen ermordet hat. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren wäre rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Urteil entspricht Antrag der Staatsanwaltschaft

Der Vorsitzende Richter Claus Körner folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe ein unfassbares Verbrechen begangen und bei allen vier Opfern heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt, sagte der Richter.

Schlafende Kinder und Ehefrau erstochen

Am 26.06.2018 hatte der Angeklagte seine schlafenden Kinder im Alter von drei, sieben und neun Jahren sowie seine 29-jährige Ehefrau mit einem Messer erstochen. Danach sprang der Maschinen- und Anlagenführer vom Balkon im dritten Obergeschoss. Zum Schutz seiner Schwester und der Kinder hatte der Schwager in der Nacht vom 25. auf den 26.06.2018 in der Wohnung in Gunzenhausen übernachtet. Doch dem Angeklagten gelang dennoch der Zutritt zur Wohnung. Unter dem Vorwand, seine Wäsche und ein Ladekabel in Empfang nehmen zu wollen, lockte er seinen Schwager mit WhatsApp-Kurznachrichten aus dem Haus.

Gericht: Verbüßung von nur 15 Jahren unangemessen

Eine Verbüßung von nur 15 Jahren wäre für die Taten unangemessen, sagte der Richter. An den Angeklagten gewandt fügte er hinzu: "Sie haben mit einer jahrzehntelangen Freiheitsstrafe zu rechnen und werden dabei genug Zeit haben, sich zu vergegenwärtigen, dass Sie nicht nur Ihre Familie umgebracht, sondern darüber hinaus unermessliches Leid über ihre Eltern und Schwiegereltern gebracht haben."

Ehefrau hatte Angeklagten tags zuvor angezeigt

Einen Tag vor den Taten hatte die Frau wegen Gewalt gegen ihre zwei Söhne Strafanzeige gegen den Mann gestellt, gegen den bereits ein Kontaktverbot der Polizei bestand. Sie wollte sich von ihm trennen. Im Prozess hatte der in Kirgisistan geborene Deutsche, der im Alter von fünf Jahren mit seinen Eltern nach Deutschland gekommen war, geschwiegen.

LG Ansbach, Urteil vom 15.05.2019

Redaktion beck-aktuell, 16. Mai 2019.