Innenministerium will Verstoß gegen Einreisesperren als Haftgrund

Der Fall des kriminellen Clan-Chefs Ibrahim Miri aus Bremen soll nun auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Bundesinnenministerium wird laut Medienberichten aktuell an Regelungen gearbeitet, die es künftig einfacher machen sollen, Ausländer (erneut) außer Landes zu schaffen, die mit einer Wiedereinreisesperre belegt sind. Die Regelungen sollen es ermöglichen, Ausländer, die trotz einer solchen Sperre zum wiederholten Mal einreisen, allein dafür in Haft zu nehmen - und zwar auch dann, wenn keine Fluchtgefahr besteht.

Middelberg (CDU): Haft gerechtfertigt

Die Ministerialbeamten plädieren bei einer Einreise trotz Sperre in Zukunft außerdem für beschleunigte Asylverfahren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge solle dann binnen einer Woche entscheiden. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), sagte zur geplanten Regelung, er halte eine Haft in diesen Fällen für "sachgerecht“. Schließlich werde bereits durch den Verstoß gegen das Einreise- und Aufenthaltsverbot die "Missachtung der früheren Ausreisepflicht" deutlich. Es sei daher nicht zu erwarten, dass der betreffende Ausländer einer erneuten Ausreisepflicht freiwillig nachkommen werde.

Mihalic (Grüne): Haft unverhältnismäßig

Die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic warnte hingegen: "Durch einen solchen Aktionismus wird der Rechtsstaat porös." Schließlich wären von solchen Rechtsänderungen nicht nur Clan-Chefs und andere Kriminelle betroffen, sondern auch Menschen, die womöglich in ihrer Heimat bedroht würden. Menschen, die nach einem einmal abgelehnten Aufenthalt erneut einreisen, einfach in Haft zu setzen sei "unverhältnismäßig“.

Teuteberg (FDP): Haftregelung ein überfälliger Schritt

FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg argumentierte: "Wer das Asylrecht verteidigen will, muss dessen Missbrauch verhindern. Es ist darum ein überfälliger Schritt, bei wiederholter Einreise trotz Wiedereinreisesperre Haft vorzusehen.“ Mindestens ebenso wichtig sei, dass auch die Asylentscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und der Gerichte zügig erfolge "und das nicht nur in prominenten Einzelfällen wie im Fall Miri". Auch dafür müssten der Bund und die Länder endlich die Voraussetzungen schaffen. Der Rechtsstaat dürfe sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen.

Rechtlicher Hintergrund zur Wiedereinreisesperre

Eine auf maximal fünf Jahre begrenzte Wiedereinreisesperre wird verhängt, wenn jemand nach einer negativen Entscheidung im Asylverfahren der Ausreiseaufforderung nicht nachkommt. Länger gilt die Sperre nur, wenn jemand etwa wegen einer strafrechtlichen Verurteilung ausgewiesen wurde oder als terroristischer Gefährder gilt. Für Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten gilt die Wiedereinreisesperre auch, wenn sie freiwillig ausgereist waren.

Miri 19 mal rechtskräftig verurteilt und zweimal abgeschoben

Miri ist bereits 19 Mal rechtskräftig verurteilt worden. Im Juli 2019 wurde er in den Libanon abgeschoben. Im Oktober tauchte er erneut in Bremen auf und stellte einen Asylantrag. Er wurde festgenommen und einen Monat später wieder abgeschoben. Eine weitere Reise, die womöglich Deutschland zum Ziel hatte, endete für ihn in Istanbul.

Redaktion beck-aktuell, 23. Januar 2020 (dpa).

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