Letzte Sitzung des Rechtsausschusses vor der Sommerpause

Der Rechtsausschuss befasste sich auf seiner voraussichtlich letzten Sitzung der laufenden Legislaturperiode ausführlich mit dem Mietrecht. Auf der Tagesordnung standen zunächst mehrere Gesetzentwürfe und Anträge der Opposition zu dem Thema, die alle mit wechselnden Mehrheiten abgelehnt wurden. In der ausführlichen Debatte über die Vorlagen betonten Abgeordnete der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen die aus ihrer Sicht bestehende Notwendigkeit, Mieter und kleine Gewerbetreibende besser vor steigenden Mieten und Kündigungen zu schützen.

Anträge der Opposition zum Mietrecht abgelehnt

Die Initiativen beinhalten unter anderem die Schaffung eines Gewerbemietrechts, die Anpassung der Gewerbemieten an die Mietpreisbremse und einen verbesserten Kündigungsschutz in Zeiten der Pandemie sowie für Mieter und Mieterinnen über 70 Jahre (BT-Drsn. 19/23116, 19/10283, 19/10284). Ebenfalls abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Bekämpfung des Mietnomadentums (BT-Drs. 19/20589).

Unionsfraktion gegen Regulierung von Gewerbemieten

Von der Linksfraktion hieß es, die Bundesregierung sehe der Mietenexplosion bei den Gewerbemieten tatenlos zu, der Mieterschutz müsse jedoch auch insgesamt verbessert werden. Die Grünen forderten, im Mietrecht auch die Perspektive der Mieter stärker zu berücksichtigen. Die Unionsfraktion gab zu bedenken, dass das Mietrecht wegen systematischer Unterschiede nicht eins zu eins auf Gewerbemieten übertragbar sei und daher mehr Gewerbeflächen und nicht mehr Regulierung gebraucht werde. Die SPD warnte davor, Mieter gegen Vermieter auszuspielen. Ein Verbot der Kündigung von Mietern über 70 sei in einem Gesetz nicht regelbar. Über den Mieterschutz hinaus sei hier eine gerichtliche Abwägung nötig. Die FDP warf Linken und Grünen vor, die Mieter zulasten der Vermieter stärken zu wollen.

Antrag der Linken zu Berufsunfähigkeitsversicherungen erfolglos

Mit großer Mehrheit ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Linksfraktion zur Stärkung der Verbraucherrechte in der Berufsunfähigkeitsversicherung, nach dem Berufsunfähigkeits-Versicherer das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit nicht mehr anzweifeln könnten, wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits anerkannt worden ist. Von der SPD hieß es dazu, der Antrag gehe von einer richtigen Analyse aus, sei aber nicht ausgewogen. Es müsse nach einer grundsätzlichen Lösung gesucht werden.

Keine Mehrheit für Grundrecht auf Arbeit

Keine Mehrheit fand auch ein Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Verankerung des Grundrechts auf menschenwürdige und existenzsichernde Arbeit im Grundgesetz (BT-Drs. 19/24692), gegen den alle übrigen Fraktionen stimmten. Danach erfülle der Sozialstaat seine Aufgaben nur unzureichend, deshalb müsse das Wohl des Menschen im Mittelpunkt des Arbeits- und Wirtschaftslebens stehen. Aus Sicht der SPD gibt es zwar zu viel prekäre Beschäftigung, das Problem könne man aber nicht lösen, indem man mit dem Recht auf Arbeit anfange. Dazu seien die Dinge zu komplex. Die Grünen halten es nicht für sinnvoll, ein Recht einzuführen, das ein unerfüllbares Versprechen sei.

Initiative zur Schaffung eines Unternehmensstrafrechts gescheitert

Bei Enthaltung der Grünen wurde auch ein Antrag der Linken zur Schaffung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland (BT-Drs. 19/7983) abgelehnt. Wie es in dem Antrag heißt, nimmt Deutschland auf internationaler Ebene eine Sonderrolle ein, weil keine Gesetze zur strafrechtlichen Sanktionierung von Unternehmen existieren. Daher hätten zahlreiche Skandale deutscher Unternehmen nicht hinreichend strafrechtlich aufgearbeitet werden können. Die Grünen kritisierten, dass ein von der Koalition angekündigter Gesetzentwurf zu dem Thema nicht gekommen sei. Die SPD führte dies auf den Widerstand der Unionsfraktion zurück.

Ausschuss beschließt Stellungnahme zu IfSG-Verfassungsklagen

Der Ausschuss beschloss einstimmig die Kenntnisnahme der Empfehlungen des Unterausschusses Europarecht zu mehreren EU-Dokumenten. Ebenfalls einstimmig beschloss das Gremium, dem Plenum zu empfehlen, von einer Stellungnahme oder einem Verfahrensbeitritt zu den in der aktuellen Übersicht aufgeführten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen. Zu den Streitverfahren vor dem BVerfG 1 BvR 971/21 und 1 BvR 1069/21 sowie 1 BvR 781/21, 1 BvR 798/21 und weiteren Verfahren, die alle das Infektionsschutzgesetz betreffen, beschloss der Ausschuss mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Opposition die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten.

Redaktion beck-aktuell, 23. Juni 2021.