Legal Tech nur mit Anwaltschaft: DAV begrüßt Forderung der Justizministerkonferenz

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt überwiegend die Position der Justizministerkonferenz zum Thema Legal-Tech. Dies geht aus einer Mitteilung des Verbands vom 06.06.2019 hervor. Auf der Frühjahrskonferenz sei ein Bericht vorgelegt worden, der unter anderem fordere: "Legal-Tech-Portale, die Rechtsdienstleistungen anbieten oder erbringen, müssen von der Anwaltschaft betrieben werden." Der DAV machte deutlich, dass er diese Auffassung schon seit jeher vertritt.

Kein Rechtsdienstleistungsberuf unterhalb der Schwelle der Anwaltschaft

Sobald eine individuelle rechtliche Prüfung und Beratung stattfinde, müsse dies der Anwaltschaft vorbehalten sein – allein aus Gründen der Qualitätssicherung und des Verbraucherschutzes, erläuterte der DAV. Verbraucher könnten meist weder die Qualifikation eines selbsternannten Rechtsberaters noch die Qualität seiner Leistung richtig einschätzen. Daher existierten die strengen Regeln der Anwaltschaft, die vor fehlerhafter Rechtsberatung schützen sollten. Dieses Schutzbedürfnis – und damit das Verbot nichtanwaltlicher Rechtsberatung – bestehe auch dann, wenn die Rechtsdienstleistung unter Einsatz von digitalen Systemen erfolge. Es dürfe keinen Rechtsdienstleistungsberuf unterhalb der Schwelle der Anwaltschaft geben.

Kritik an Lockerung des Fremdkapitalverbots

Soweit der Bericht der Landesjustizminister vorschlägt, das Fremdkapitalverbot an Rechtsanwaltsgesellschaften zu lockern, um Investments in anwaltliche Legal-Tech-Angebote zu ermöglichen, sieht der DAV den Vorschlag der Justizminister kritisch: Das Verbot von reinen Kapitalbeteiligungen an Rechtsanwaltsgesellschaften sei zur Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit erforderlich.

Redaktion beck-aktuell, 7. Juni 2019.

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