Lebenslange Straffreiheit für Kremlchef Putin

Kremlchef Wladimir Putin hat sich mit einer Unterschrift unter einem neuen Immunitätsgesetz dauerhaft den Schutz vor einer Strafverfolgung gesichert. Das Gesetz wurde am 22.12.2020 veröffentlicht. Demnach muss auch seine Familie nach seinem Ausscheiden aus dem Präsidentenamt nicht mit Ermittlungen rechnen. Bisher galt das Gesetz über die Unantastbarkeit für alle Handlungen während der Amtszeit. Von nun an geht es auch um mögliche Straftaten, die nach dem Ausscheiden bekannt werden.

Höhere Hürden für Immunitätsverlust

Das neue Gesetz sieht zudem höhere Hürden für den Entzug der Immunität vor - und ein kompliziertes Verfahren dazu. Möglich ist ein Entzug den Angaben zufolge nur dann, wenn der Vorwurf des Hochverrats im Raum steht oder bei einem schweren Verbrechen. Die Staatsduma müsste ein solches Verfahren einleiten. Die endgültige Entscheidung obliegt demnach aber dem Föderationsrat.

Gesetz mit Blick auf die Zukunft

Der Duma-Abgeordnete Juri Sinelschtschikow von der Kommunistischen Partei sagte der Tageszeitung "Wedomosti" zur Begründung des neuen Gesetzes: "In Zukunft muss verhindert werden, dass ein Ex-Präsident vor Gericht gestellt wird. Was ist, wenn die Opposition an die Macht kommt? Aus diesem Grund werden solche Gesetze verabschiedet." Medienberichten zufolge ist auch Ex-Präsident Dmitri Medwedew vor Strafverfolgung gesichert. 

Weitreichende Befugnisse für Putin

Der 68 Jahre alte Putin hatte sich erst im Sommer 2020 mit einer Verfassungsänderung weitreichende Befugnisse gesichert. Er kann theoretisch bis 2036 im Amt bleiben. Der Kremlchef hat bislang offen gelassen, ob er bei der nächsten Wahl 2024 erneut antritt.

Redaktion beck-aktuell, 23. Dezember 2020 (dpa).