Lebenslange Haftstrafe für Halle-Attentäter ist rechtskräftig

Die lebenslange Haftstrafe für den Attentäter von Halle ist rechtskräftig. Der Angeklagte habe bis zum Ablauf der einwöchigen Frist keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, teilte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Naumburg am 29.12.2020. Der 28-Jährige hatte am 09.10.2019 versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten.

OLG stellte besondere Schwere der schuld fest

Das Oberlandesgericht Naumburg hatte den 28 Jahre alten Deutschen am 21.12.2020 wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in zahlreichen weiteren Fällen zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Richter stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.

Zwei Nebenkläger haben Revision eingelegt - Strafmaß bleibt unberührt

Allerdings wird sich der Bundesgerichtshof trotzdem mit dem Terroranschlag beschäftigen müssen. Ein Betreiber des angegriffenen Döner-Ladens und ein vom Attentäter angefahrener Passant wollten, dass sie anders als bisher auch als Opfer versuchter Mordtaten anerkannt werden, sagte ein Gerichtssprecher. Die beiden Nebenkläger legten Revision ein, um die rechtliche Würdigung ihrer beiden Fälle prüfen zu lassen. Das werde aber nichts am Gesamtstrafmaß ändern, so der Sprecher des OLG. 

Massaker in Synagoge versucht

Am 09.10.2019 hatte der Attentäter versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Er warf Brand- und Sprengsätze und schoss auf die Zugangstür, gelangte aber nicht auf das Gelände. Vor der Synagoge ermordete er dann die 40 Jahre alte Passantin Jana L. und in einem nahe gelegenen Döner-Imbiss den 20-jährigen Kevin S. Auf der anschließenden Flucht lieferte er sich eine Schießerei mit einer Polizeistreife, raubte ein Taxi und verletzte mehrere Menschen, ehe er gefasst werden konnte. Der Angeklagte hatte die Taten zu Prozessbeginn eingeräumt.

Redaktion beck-aktuell, 4. Januar 2021 (dpa).