Ab dem 31.03.2018 wird das Notrufsystem "eCall" EU-weit für alle Neuwagen verpflichtend. Das eCall-System wählt bei einem schweren Verkehrsunfall automatisch die einheitliche europäische Notrufnummer 112 und kommuniziert über das europäische Satellitennavigationssystem Galileo den Standort des Fahrzeugs an die Rettungsdienste. Schätzungen zufolge werde sich die Zeit bis zum Eintreffen der Rettungskräfte nach Einführung des 112-eCall-Systems in städtischen Gebieten um 40% und auf dem Land um 50% verkürzen, teilte die Pressestelle der Kommission am 28.03.2018 mit.
Typgenehmigungen können starten
Zudem dürfte sich die Zahl der Straßenverkehrstoten um mindestens 4% und die der Schwerverletzten um 6% verringern, wie die Kommission weiter mitteilte. Im Jahr 2016 kamen 25.500 Menschen auf den Straßen der EU ums Leben, weitere 135.000 wurden schwer verletzt. Das eCall-System - das auch manuell ausgelöst werden kann - überträgt nur wesentliche Informationen und speichert oder zeichnet keine Daten auf. Die Kommission hat die eCall-Lösungen der Hersteller bereits in der Gemeinsamen Forschungsstelle getestet und im Januar 2018 Leitlinien für die Typgenehmigungszentren herausgegeben.
Redaktion beck-aktuell, 29. März 2018.
Aus der Datenbank beck-online
Reibach, Datenschutzregulierung des Internet of Cars in der EU, RAW 2018, 10
EU-Parlament: eCall wird Pflicht, ZD-Aktuell 2014, 03942