Wissing und Kramme sollen als Zeugen aussagen
Der "Spiegel" beruft sich auf die ihm vorliegende Anzeige. Demnach sei von Storchs Ausruf begleitet gewesen von einer kreisrunden Fingerbewegung am Rande ihrer Stirn, was Lauterbach als "einen Vogel zeigen" interpretiert habe. Die AfD-Politikerin sagte der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage: "Lauterbach hat jeden Bezug zur Realität verloren. Das bekräftige ich gern auch nochmal. Seine Corona-Panik ist irrational und zeigt Züge von Besessenheit. Dass er den Meinungsstreit um seine Politik jetzt mit Anzeigen austragen will, zeigt, dass er die Nerven verliert." Lauterbach selbst twitterte: "Immer wieder Beleidigungen und Bedrohungen durch Mitglieder und Abgeordnete der #NoAfD. Beides gehört zum Politikstil der Partei. Nur konsequentes Anzeigen kann hier helfen". Als Zeugen sind in der Anzeige laut "Spiegel" bei der Polizei Berlin Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) und die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Soziales, Annette Kramme (SPD), angegeben. Die Polizei konnte den Vorgang auf Nachfrage zunächst nicht bestätigen.
Von Storch ebenfalls mit Anzeige
Von Storch teilte am Freitag mit, dass sie ihrerseits Lauterbach wegen eines Verstoßes gegen § 164 StGB angezeigt habe, also wegen "falscher Verdächtigung". Von Storch teilte mit: "Beleidigungen durch Abgeordnete im Bundestag können gar nicht strafrechtlich verfolgt werden", dem stehe Art. 46 Abs. 1 GG entgegen. Dort heißt es: "Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen."