Lauterbach und AfD-Abgeordnete von Storch zeigen sich gegenseitig an

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch wegen Beleidigung angezeigt. Das bestätigte das Bundesgesundheitsministerium. Nach Angaben des "Spiegels" geht es um einen Vorfall im Bundestag in der vergangenen Woche. Demnach soll von Storch nach Lauterbachs Rede zum Infektionsschutzgesetz in Richtung Regierungsbank geschaut, Augenkontakt zum Minister gesucht, laut vernehmlich die Worte "Sie sind völlig irre!" geäußert und ihm einen "Vogel" gezeigt haben.

Wissing und Kramme sollen als Zeugen aussagen

Der "Spiegel" beruft sich auf die ihm vorliegende Anzeige. Demnach sei von Storchs Ausruf begleitet gewesen von einer kreisrunden Fingerbewegung am Rande ihrer Stirn, was Lauterbach als "einen Vogel zeigen" interpretiert habe. Die AfD-Politikerin sagte der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage: "Lauterbach hat jeden Bezug zur Realität verloren. Das bekräftige ich gern auch nochmal. Seine Corona-Panik ist irrational und zeigt Züge von Besessenheit. Dass er den Meinungsstreit um seine Politik jetzt mit Anzeigen austragen will, zeigt, dass er die Nerven verliert." Lauterbach selbst twitterte: "Immer wieder Beleidigungen und Bedrohungen durch Mitglieder und Abgeordnete der #NoAfD. Beides gehört zum Politikstil der Partei. Nur konsequentes Anzeigen kann hier helfen". Als Zeugen sind in der Anzeige laut "Spiegel" bei der Polizei Berlin Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) und die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Soziales, Annette Kramme (SPD), angegeben. Die Polizei konnte den Vorgang auf Nachfrage zunächst nicht bestätigen.

Von Storch ebenfalls mit Anzeige

Von Storch teilte am Freitag mit, dass sie ihrerseits Lauterbach wegen eines Verstoßes gegen § 164 StGB angezeigt habe, also wegen "falscher Verdächtigung". Von Storch teilte mit: "Beleidigungen durch Abgeordnete im Bundestag können gar nicht strafrechtlich verfolgt werden", dem stehe Art. 46 Abs. 1 GG entgegen. Dort heißt es: "Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen."

Redaktion beck-aktuell, Miriam Montag, 16. September 2022 (dpa).