Lau­ter­bach und AfD-Ab­ge­ord­ne­te von Storch zei­gen sich ge­gen­sei­tig an

Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lau­ter­bach hat die AfD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Bea­trix von Storch wegen Be­lei­di­gung an­ge­zeigt. Das be­stä­tig­te das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um. Nach An­ga­ben des "Spie­gels" geht es um einen Vor­fall im Bun­des­tag in der ver­gan­ge­nen Woche. Dem­nach soll von Storch nach Lau­ter­bachs Rede zum In­fek­ti­ons­schutz­ge­setz in Rich­tung Re­gie­rungs­bank ge­schaut, Au­gen­kon­takt zum Mi­nis­ter ge­sucht, laut ver­nehm­lich die Worte "Sie sind völ­lig irre!" ge­äu­ßert und ihm einen "Vogel" ge­zeigt haben.

Wis­sing und Kram­me sol­len als Zeu­gen aus­sa­gen

Der "Spie­gel" be­ruft sich auf die ihm vor­lie­gen­de An­zei­ge. Dem­nach sei von Storchs Aus­ruf be­glei­tet ge­we­sen von einer kreis­run­den Fin­ger­be­we­gung am Rande ihrer Stirn, was Lau­ter­bach als "einen Vogel zei­gen" in­ter­pre­tiert habe. Die AfD-Po­li­ti­ke­rin sagte der Deut­schen Pres­se-Agen­tur auf An­fra­ge: "Lau­ter­bach hat jeden Bezug zur Rea­li­tät ver­lo­ren. Das be­kräf­ti­ge ich gern auch noch­mal. Seine Co­ro­na-Panik ist ir­ra­tio­nal und zeigt Züge von Be­ses­sen­heit. Dass er den Mei­nungs­streit um seine Po­li­tik jetzt mit An­zei­gen aus­tra­gen will, zeigt, dass er die Ner­ven ver­liert." Lau­ter­bach selbst twit­ter­te: "Immer wie­der Be­lei­di­gun­gen und Be­dro­hun­gen durch Mit­glie­der und Ab­ge­ord­ne­te der #NoAfD. Bei­des ge­hört zum Po­li­tik­stil der Par­tei. Nur kon­se­quen­tes An­zei­gen kann hier hel­fen". Als Zeu­gen sind in der An­zei­ge laut "Spie­gel" bei der Po­li­zei Ber­lin Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter Vol­ker Wis­sing (FDP) und die par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tä­rin im Bun­des­mi­nis­te­ri­um für So­zia­les, An­net­te Kram­me (SPD), an­ge­ge­ben. Die Po­li­zei konn­te den Vor­gang auf Nach­fra­ge zu­nächst nicht be­stä­ti­gen.

Von Storch eben­falls mit An­zei­ge

Von Storch teil­te am Frei­tag mit, dass sie ih­rer­seits Lau­ter­bach wegen eines Ver­sto­ßes gegen § 164 StGB an­ge­zeigt habe, also wegen "fal­scher Ver­däch­ti­gung". Von Storch teil­te mit: "Be­lei­di­gun­gen durch Ab­ge­ord­ne­te im Bun­des­tag kön­nen gar nicht straf­recht­lich ver­folgt wer­den", dem stehe Art. 46 Abs. 1 GG ent­ge­gen. Dort heißt es: "Ein Ab­ge­ord­ne­ter darf zu kei­ner Zeit wegen sei­ner Ab­stim­mung oder wegen einer Äu­ße­rung, die er im Bun­des­ta­ge oder in einem sei­ner Aus­schüs­se getan hat, ge­richt­lich oder dienst­lich ver­folgt oder sonst au­ßer­halb des Bun­des­ta­ges zur Ver­ant­wor­tung ge­zo­gen wer­den. Dies gilt nicht für ver­leum­de­ri­sche Be­lei­di­gun­gen."

Redaktion beck-aktuell, Miriam Montag, 16. September 2022 (dpa).

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