Dr. Lars Ostwaldt wird vornehmlich dem für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht und das Recht der öffentlich-rechtlichen Entschädigung zuständigen III. Zivilsenat zugewiesen. Zudem wird er dem sog. Dieselsenat, dem VIa. Zivilsenat, der sich als Hilfssenat um Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche aus den sog. Dieselfällen kümmert, angehören.
Allzu neu dürfte der Karriereschritt sich für den 51-Jährigen nicht anfühlen: Schon von Januar 2021 bis Dezember 2023 war Ostwaldt als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet, auch damals zugehörig zum III. Zivilsenat. Bis dahin und danach fand seine Karriere in der niedersächsischen Justiz statt, wo er 2007 nach einigen Jahren als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten Münster und Heidelberg in den Justizdienst eintrat. Von 2013 bis 2016 wurde er ans Niedersächsische Justizministerium abgeordnet und dort zum Ministerialrat ernannt. Nach seiner Abordnung an den BGH war Ostwaldt im Jahr 2024 zuletzt als Richter einem Zivilsenat, einem Senat für Familiensachen sowie einem Strafsenat am OLG Oldenburg zugeordnet.
Dr. Felix Tausch wird Ostwaldt sicherlich nun öfter begegnen, auch Tausch wird unter anderem im Dieselsenat tätig sein. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit wird aber im für das Bank- und Börsenrecht zuständigen XI. Zivilsenat liegen.
Der 48-jährige Tausch hat seit seinem Eintritt in den Justizdienst im Jahr 2007 eine fast schon klassische BGH-Karriere hinter sich: Eingetreten 2007 in den Justizdienst in Baden-Württemberg, wurde er ans dortige Staatsministerium abgeordnet, wurde Staatsanwalt, Richter am LG Stuttgart und schließlich abgeordnet an den BGH. Lars Ostwaldt dürfte er damals noch nicht begegnet sein, Tausch war schon von 2013 bis 2016 in Karlsruhe. Zuletzt war Tausch an das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg angeordnet, wurde währenddessen zum Richter am OLG ernannt und im Ministerium 2020 zunächst zum Ministerialrat, im Februar 2022 dann zum Leitenden Ministerialrat befördert.