Tatmotiv war Hass auf andere Religionen
Motiv der Tat vor knapp einem Jahr sei Hass auf andere Religionen gewesen, stellten die Richter fest. Die drei hätten “intensiven Kontakt in die salafistische Szene“ gehabt. Sie hätten sich über Monate und Jahre hinweg radikalisiert, sagte der Sprecher. Für einen unmittelbaren Kontakt zur Terrorgruppe Islamischer Staat habe die Hauptverhandlung aber keine Anhaltspunkte ergeben. Ein Angeklagter aus Gelsenkirchen wurde zu sieben Jahren, einer aus Essen zu sechs Jahren und neun Monaten verteilt. Beide sollen die selbstgebastelte Bombe vor einer Eingangstür des Tempels gezündet haben. Das Gericht wertete das als versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Ein Jugendlicher aus dem niederrheinischen Schermbeck wurde wegen Verabredung zum Mord zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt. Er soll an Planung und Vorbereitung beteiligt gewesen sein.
Vorbehalt der Sicherungsverwahrung wurde nicht ausgesprochen
Ein Vorbehalt der Sicherungsverwahrung wurde nicht ausgesprochen, anders als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Die Verteidigung des Jugendlichen aus Gelsenkirchen kündigte an, Revision gegen das Urteil einzulegen. Bei dem Anschlag am 16.04.2016 waren drei Menschen verletzt wurden, darunter der Priester der Gemeinde. Er hatte einen offenen Bruch am Fuß erlitten. Der Sachschaden beläuft sich laut Gericht auf rund 135.000 Euro. Die Angeklagten hatten keine Geständnisse im engeren Sinne abgelegt, wie der Gerichtssprecher berichtete. Die Angeklagten aus Gelsenkirchen und Essen hätten ausgesagt, dass sie die Bombe zwar platziert hätten, aber nur hätten “erschrecken“ und niemanden töten wollen. Der Jugendliche aus Schermbeck will demnach mit der Tat nichts zu tun gehabt haben.