Befristete Sonderbefugnisse bei epidemischer Lage von landesweiter Tragweite
Das Gesetz sieht etwa vor, dass das Gesundheitsministerium die Krankenhausträger verpflichten kann, zusätzliche Behandlungskapazitäten zu schaffen und nicht dringend notwendige Operationen zu verschieben. Die staatlichen Behörden dürfen außerdem Medikamente oder medizinische Apparate beschlagnahmen, allerdings nicht bei Privatpersonen. Das Gesetz ist bis zum 31.03.2021 befristet. Die erweiterten Handlungsbefugnisse können angewandt werden, nachdem der Landtag zuvor eine “epidemische Lage von landesweiter Tragweite“ festgestellt hat. Dies hatte das Parlament unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes am Dienstag getan.
Umstrittene Zwangsverpflichtung medizinischen Personals wurde gestrichen
Ursprünglich wollte die schwarz-gelbe Landesregierung das Gesetz bereits zu Beginn des Monats im Eilverfahren durch den Landtag bringen. Das war an der Opposition gescheitert. Sie hatte - ebenso wie Staatsrechtler - erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken wegen geplanter Grundrechtseinschränkungen geltend gemacht. In der vergangenen Woche hatte die AfD eine dritte Lesung des Gesetzes erzwungen, nachdem CDU, SPD, Grüne und FDP einem entschärften Entwurf bereits zugestimmt hatten. Gestrichen wurde zuvor ein besonders umstrittener Passus, wonach Ärzte, Pfleger und Rettungskräfte im äußersten Fall zum Arbeitseinsatz zwangsverpflichtet werden sollten. Stattdessen wird es nun ein Freiwilligenregister geben, in das sich medizinisches Personal eintragen kann.