Landtag verabschiedet Pandemie-Gesetz für Nordrhein-Westfalen

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 14.04.2020 in Düsseldorf mit großer Mehrheit im dritten Anlauf ein Pandemie-Gesetz für das Bundesland beschlossen. Es sieht besondere Regierungsbefugnisse für den Fall einer katastrophalen Entwicklung der Corona-Krise vor. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP stimmten ebenso wie die Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen dafür. Die AfD stimmte dagegen.

Befristete Sonderbefugnisse bei epidemischer Lage von landesweiter Tragweite

Das Gesetz sieht etwa vor, dass das Gesundheitsministerium die Krankenhausträger verpflichten kann, zusätzliche Behandlungskapazitäten zu schaffen und nicht dringend notwendige Operationen zu verschieben. Die staatlichen Behörden dürfen außerdem Medikamente oder medizinische Apparate beschlagnahmen, allerdings nicht bei Privatpersonen. Das Gesetz ist bis zum 31.03.2021 befristet. Die erweiterten Handlungsbefugnisse können angewandt werden, nachdem der Landtag zuvor eine “epidemische Lage von landesweiter Tragweite“ festgestellt hat. Dies hatte das Parlament unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes am Dienstag getan.

Umstrittene Zwangsverpflichtung medizinischen Personals wurde gestrichen

Ursprünglich wollte die schwarz-gelbe Landesregierung das Gesetz bereits zu Beginn des Monats im Eilverfahren durch den Landtag bringen. Das war an der Opposition gescheitert. Sie hatte - ebenso wie Staatsrechtler - erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken wegen geplanter Grundrechtseinschränkungen geltend gemacht. In der vergangenen Woche hatte die AfD eine dritte Lesung des Gesetzes erzwungen, nachdem CDU, SPD, Grüne und FDP einem entschärften Entwurf bereits zugestimmt hatten. Gestrichen wurde zuvor ein besonders umstrittener Passus, wonach Ärzte, Pfleger und Rettungskräfte im äußersten Fall zum Arbeitseinsatz zwangsverpflichtet werden sollten. Stattdessen wird es nun ein Freiwilligenregister geben, in das sich medizinisches Personal eintragen kann.

Redaktion beck-aktuell, 14. April 2020 (dpa).