Schleswig-Holsteins Polizisten erhalten neue Mittel im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus. Mit breiter Mehrheit verabschiedete der Landtag am Freitag die Reform des Polizeirechts. Nur die SPD stimmte dagegen. Künftig dürfen Polizisten danach Bodycams tragen und Taser einsetzen. Geregelt ist nun auch der finale Rettungsschuss.
Gezielter Schuss auf lebenswichtige Organe
Dabei schießen Beamte gezielt auf lebenswichtige Organe, um einen Geiselnehmer oder terroristischen Gewalttäter sofort angriffsunfähig zu machen. Umstritten ist, dass der finale Rettungsschuss nun auch gegen Kinder unter 14 Jahren als letztes Mittel der Gefahrenabwehr angewandt werden kann – gedacht hat der Gesetzgeber beispielsweise an Amokläufe. "Für uns ist das ein absolutes No-Go", sagte der SPD-Abgeordnete Stefan Weber.
Reform soll bereits Mitte März in Kraft treten
Die Gesetzesreform gebe den Beamten passende Instrumente für den Kampf gegen Terrorismus sowie grenzüberschreitende Kriminalität an die Hand und sorge für mehr Eigenschutz, sagte Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Dabei werde die Balance zwischen Freiheitsrechten und Sicherheit gewahrt. Bereits Mitte März soll die Reform des Polizeirechts in Kraft treten.
Redaktion beck-aktuell, 1. März 2021 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Kowalczyk, "Terror in Deutschland - Hinterbliebenengeld für Täterangehörige beim finalen Rettungsschuss", JA 2020, 125
Köhler/Thielicke,
Bodycams - eine Bestandsaufnahme,
NVwZ 2019, 920
Lachenmann, Einsatz von Bodycams durch Polizeibeamte, NVwZ 2017, 1424
Aus dem Nachrichtenarchiv
Sächsischer Landtag beschließt umstrittenes Polizeigesetz, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 12.04.2019, becklink 2012850
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