Landtag in Baden-Württemberg verabschiedet Kopftuchverbot in Gerichten

Richter, Staatsanwälte und Rechtsreferendare in Baden-Württemberg dürfen künftig keinerlei religiöse oder politische Symbole im Gericht tragen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung, der zur Neutralität im Gericht verpflichtet, hat der baden-württembergische Landtag am 10.05.2017 mit den Stimmen der grün-schwarzen Koalition und gegen das Votum von SPD und FDP verabschiedet. Die AfD enthielt sich der Stimme.

Justizminister: Gesetz schafft Rechtssicherheit

Somit sind Kopftücher oder Kippas für Berufsrichter tabu. Das Gesetz schaffe Rechtssicherheit, sagte Justizminister Guido Wolf (CDU). Es verhindere, dass Verfahrensbeteiligte das Gefühl bekommen könnten, dass da jemand entscheidet, der nicht religiös oder politisch neutral ist.

Redaktion beck-aktuell, 11. Mai 2017 (dpa).

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